Paragraf 219a StGB – Erneutes fraktionsübergreifendes Treffen

Zum aktuellen Stand der Debatte um Paragraf 219a StGB, nach dem fraktionsübergreifenden Treffen, erklärt Ulle Schauws, MdB:

„Der Dialog in der interfraktionellen Runde war erneut konstruktiv. Der Konsens darüber, dass Änderungsbedarf zum bestehenden §219a besteht, wurde bekräftigt. Vertreter*innen der Union waren bei dem Treffen nicht dabei.

Wir Grüne sind weiterhin klar: Wir wollen eine Streichung des Paragrafen 219a aus dem Strafgesetzbuch. Im 21. Jahrhundert sollten seriöse medizinische Informationen online für Frauen – gerade wenn sie in einer Notlage sind – zugänglich sein. Ärztinnen und Ärzte müssen ihr Informationsrecht anwenden dürfen und Schwangere ausführlich informieren können, ohne dafür vor Gericht zu landen.

Darum arbeiten wir Grüne daran, gemeinsam mit SPD, FDP und Linken zu einer Lösung im Sinne der Selbstbestimmung der Frauen zu kommen.  Die Union hatte bereits im letzten Jahr öffentlich bekundet, den § 219a StGB so lassen zu wollen, wie er aktuell ist.

Gemeinsame Verabredung zwischen Grünen, SPD, FDP und Linken war heute, dass wir zeitnah in das parlamentarische Verfahren zu § 219a StGB einsteigen und die jeweiligen Gesetzentwürfe einbringen wollen. Die Meinungsbildung, die nicht in allen Fraktionen abgeschlossen ist, erfolgt parallel. Über einen gemeinsamen Vorschlag der Fraktionen wollen wir uns weiter verständigen. Weitere interfraktionelle Treffen sind dafür in den nächsten Sitzungswochen geplant.“