Individuelle Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz tritt in Kraft – Für mehr Lohngerechtigkeit wird es nicht sorgen

Zum Inkrafttreten des individuellen Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz am 06.01.2018 erklärt Ulle Schauws MdB:

Das Entgelttransparenzgesetz ist weniger als ein Placebo. Es bewirkt nichts in puncto gerechter Bezahlung von Frauen. Es bewirkt nichts gegen die unsägliche Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern, die im unbereinigten Bereich immer noch über 20 Prozent liegt. Aber es lässt zwei Drittel der Frauen in diesem Land im Regen stehen, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Für sie gilt das Gesetz nicht. Das ist bitter. Und diejenigen, die individuell Auskunft erhalten über ihre ungerechte Bezahlung, lässt dieses Gesetz bei einer Klage gegen den Arbeitgeber alleine. Hier hätte ein Verbandsklagerecht Not getan. Das alles hat die Bundesregierung nicht vorgelegt. Lohntransparenz ist unstreitig wichtig und ein erster Schritt. Wenn Betriebe regelmäßig Auskunft über die Bezahlung von gleichen und gleichwertigen Tätigkeiten geben müssen, kann ein größeres Bewusstsein für Entgeltdiskriminierung entstehen. Ein Gesetz für Lohngerechtigkeit muss aber anders aussehen, darum muss die Bundesregierung jetzt nachlegen. Sie hatte Lohngleichheit versprochen. Mit Placebos lassen sich Frauen nicht lange abspeisen.