Grüne begrüßen das Urteil zur Gleichstellung lesbischer Paare beim Recht auf Familiengründung

Zur Entscheidung des Bundesfinanzhofes, wonach Aufwendungen einer Empfängnisunfähigen Frau für eine heterologe künstliche Befruchtung auch dann zu einer außergewöhnlichen Belastung führen kann, wenn die Frau in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebt, erklärt Ulle Schauws MdB:

Erneut muss ein Gericht regeln, was die Große Koalition verschlafen hat: Die Ungleichbehandlung von lesbischen und heterosexuellen Frauen bei der Absetzung der Kosten für eine künstliche Befruchtung ist laut des Bundesfinanzhofes unbegründet und nicht hinnehmbar.  Das ist ein wichtiges Signal für lesbische Frauen, die unfruchtbar sind und ein wichtiges Signal gegen Diskriminierung. Sexuelle Orientierung darf keine Schlechterstellung begründen. Diese inzwischen in zahlreichen Entscheidungen wiederholte Aussage, ist allerdings nicht in der ganzen Politik angekommen. Bereits 2016 stimmte die Große Koalition gegen einen Antrag der grünen Bundestagsfraktion, gleichgeschlechtliche Paare bei Zuschüssen zur künstlichen Befruchtung gleich zu behandeln.

Es gibt kein Recht auf Kinder. Aber es gibt ein Recht darauf bei der Familiengründung nicht benachteiligt zu werden. Künstliche Befruchtungen zur Behandlung von Unfruchtbarkeit, so der Bundesfinanzhof, ist eine „spezifisch erforderliche medizinische Leistung“. Ob die Frau mit Kinderwunsch in einer gleich- oder verschiedengeschlechtlichen Partnerschaft lebt, ist unerheblich. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung.

 

Die Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes mit dem Link zur Entscheidung finden Sie hier.