SZ: Wie die Debatte um Abtreibung die Stimmung aufheizt

In Deutschland ist das Werben für Schwangerschaftsabbrüche durch §219a des Strafgesetzbuchs verboten. Das Wort Werben wird in dem Paragrafen jedoch weit gefasst. Auf der Webseite informiert die Ärztin Kristina Hänel über die Möglichkeit einen Schwangerschaftsabbruch in ihrer Praxis vornehmen zu lassen. Der Fall wurde vor dem Gießener Amtsgericht am 24. November 2017 verhandelt und die Ärztin wurde zu einer Zahlung von 6.000€ verurteilt. Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Gesetzentwurf  zur Streichung des §219a des Strafgesetzbuchs beschlossen. Mittlerweile haben auch die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Thüringen dem Bundesrat einen Gesetzesantrag vorgelegt, der den §219a aufheben soll. Einzelne Bundestagsabgeordnete aus den Fraktionen der Linken, SPD, FDP, CDU und der Grünen trafen sich ebenfalls, um über die Abschaffung des Werbeparagrafen zu diskutieren. Im Januar wolle man dieses Gespräch fortsetzen, sagte die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws.

Den gesamten Artikel von Kristina Ludwig in der Süddeutschen Zeitung können Sie hier nachlesen.