Gemeinsame Erklärung der Krefelder Bundestagsabgeordneten zum Anpassungsverfahren gemäß des Abgeordnetengesetzes:

Gemeinsame Erklärung der Bundestagsabgeordneten Otto Fricke (FDP), Ansgar Heveling (CDU), Kerstin Radomski (CDU) und Ulle Schauws (Bündnis90/Die Grünen):

In der letzten Wahlperiode hat der Deutsche Bundestag ein Verfahren für die Festsetzung der Abgeordnetenbezüge beschlossen, wonach deren Höhe an die allgemeine Lohnentwicklung gekoppelt wird. Die Abgeordnetenbezüge steigen – oder sinken – demnach immer in dem Umfang, wie die Löhne in Deutschland. Dieses automatische Anpassungsverfahren bleibt in einer neuen Wahlperiode jedoch nur wirksam, wenn der Bundestag innerhalb von drei Monaten nach seiner Konstituierung einen entsprechenden Beschluss fasst.

Dieser Beschluss steht nun an und hierüber wird selbstverständlich auch öffentlich im Plenum beraten und beschlossen – von einer debattenlosen Entscheidung kann daher also keine Rede sein. Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und GRÜNE haben sich in diesem Zusammenhang darauf verständigt, das bewährte Verfahren bei der Anpassung der Abgeordnetenentschädigung fortzuführen.

Damit ist jedoch keine unmittelbare Erhöhung der Bezüge verbunden. Vielmehr wird die Abgeordnetenentschädigung weiterhin an die Lohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gekoppelt. Eine Unabhängige Kommission hat im Jahr 2013 Empfehlungen zu einer Reform der Abgeordnetendiäten abgegeben, um mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz zu erreichen. Der jetzige Mechanismus folgt diesen Empfehlungen. Das ist fair und transparent.