Für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung: § 219a StGB abschaffen!

Am 12.12. überreichte die Ärztin Kristina Hänel über 150.000 Unterschriften einer Petition an Bundestagsabgeordnete der Grünen, SPD, Linken und FDP. Darin hatte sie Informationsrechte für Frauen zum Schwangerschaftsabbruch gefordert. Ende November wurde Kristina Hänel zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Website darauf hinwies, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen (Weiterführender Artikel hier).

Wir kämpfen mit Kristina Hänel dafür, dass Frauen selbstbestimmt mit seriösen medizinischen Information eine Entscheidung über einen möglichen Schwangerschaftsabbruch treffen können. Ärztinnen und Ärzte müssen die Freiheit haben, über Schwangerschaftsabbrüche sachlich und fachlich zu informieren. Das sollten sie nicht vor dem Bundesverfassungsgericht erkämpfen müssen. Es ist jetzt Sache des Parlaments für rechtliche Klarheit zu sorgen.

Wir Grüne haben einen Gesetzentwurf in unserer Fraktion abgestimmt. Wir plädieren für eine Streichung des Paragrafen 219a, denn Regelungen zur Information über Schwangerschaftsabbrüche haben im Strafgesetzbuch nichts zu suchen.

Wir stehen im engen Austausch mit den anderen demokratischen Fraktionen. Ein interfraktionelles Treffen fand in der Woche der Petitionsübergabe statt. Das Gespräch war sehr konstruktiv. Ob es eine Lösung mit allen Fraktionen die am Tisch saßen geben wird, klärt sich voraussichtlich Anfang des neuen Jahres. Wir sind zuversichtlich, dass es zu einer Einigung im Sinne der Frauen kommen wird – für Informationsfreiheit und sexuelle Selbstbestimmung.