taz: „Lebensschützer“ zeigen Ärztin an – Über einen veralteten Paragrafen

Die Ärztin Kristina Hänel muss sich am 24. November 2017 vor Gericht für den Webseitenhinweis auf die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in ihrer Praxis verantworten. Sogenannte Lebensschützer*innen legen die Aufführung von Schwangerschaftsabbrüchen unter dem Leistungsangebot von Ärztinn*en als Werbung aus und zeigen dies im Sinne des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs an. Der Paragraf stammt aus dem Jahr 1933 und verbietet heute noch die „Werbung für den Abbruch einer Schwangerschaft“.

„Es ist natürlich schwierig, sich in laufende Prozesse einzumischen“, sagt die Grünen-Abgeordnete Ulle Schauws. „Aber hier geht es um eine politische Haltungsfrage. Paragraf 219a ist veraltet und die Möglichkeit, ihn so zu nutzen, wie es einige Lebensschützer tun, ist höchst problematisch.“ Kristina Hänel gebühre für ihren Mut „Respekt, aber auch unsere politische und feministische Solidarität“. Ulle Schauws wird zum Prozess nach Gießen fahren. Sie will den Prozess verfolgen und dann sehen, ob und in welcher Form gesetzgeberisches Handeln sinnvoll erscheint. „Das sollte über die Fraktionen hinweg forciert werden“, sagt Schauws.

Den gesamten Artikel von Dinah Riese in der taz können Sie hier nachlesen.