Rede zur Ausstellungsvergütung bildender Künstler*innen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Lieber Kollege, Sie haben gerade Vergleiche gezogen und festgestellt, dass Kunst eine freiwillige und leistungsgerechte Angelegenheit sein muss. Kunst nach Leistungsprinzip, das kann auf die bildende Kunst angewendet werden. Für alle anderen Kunstsparten haben wir eine Regelung gefunden. Wir reden hier über die Gerechtigkeitslücke – darauf bezieht sich auch der Antrag, den wir heute beraten -, und davon haben wir ein deutlich anderes Verständnis als Sie.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Die Debatte um die Einführung einer Ausstellungsvergütung – das will ich ganz klar sagen – wird vonseiten der Kunstverbände und von Verdi seit über 30 Jahren geführt. Nicht zuletzt 2007 hat die Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ klare Forderungen zu diesem Thema aufgestellt. Wir haben 2011 einen Antrag dazu vorgelegt und begrüßen den Antrag der Linken deswegen sehr.

Wir reden über einen wirklich alten Hut; denn in der Praxis hat sich bis heute nichts getan. Einst war die Ausstellungsvergütung ein Steckenpferd der SPD. Seit Sie in der Großen Koalition sitzen, haben wir zu diesem Thema von Ihnen leider nichts mehr gehört.

(Burkhard Blienert (SPD): Das kommt gleich!)

Ich muss noch einmal festhalten, Herr Kollege: Die Einführung einer Ausstellungsvergütung – das zeigt der Blick ins europäische Ausland – ist nicht nur längst überfällig, sondern vor allem auch machbar. Aber Sie machen nichts. Schlimmer noch: Die Versäumnisse der Bundesregierung hinsichtlich der Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Kulturschaffenden sind dramatisch. Niedrige Honorare, mangelnde soziale Absicherung und in der Folge dessen Altersarmut – das ist die ungeschminkte Realität vieler Kulturschaffender und Kreativer in diesem Land. Es ist weiter brotlose Kunst.

Dagegen können wir etwas tun. Gerade gestern haben wir Grüne in einem öffentlichen Fachgespräch mit zahlreichen Kulturleuten und Kreativen über wirkungsvolle Wege zur Absicherung von Arbeitslosigkeit und Krankheit sowie der prekären Situation im Alter diskutiert. Wir erarbeiten im Dialog mit ihnen neue Konzepte, Konzepte, die zur Lebensrealität von Kreativen und Kulturschaffenden passen. Und darauf kommt es an.

Eine Regelung, die überhaupt nicht zur Beschäftigungsrealität vieler Künstlerinnen und Filmleute passt, ist zum Beispiel die Sonderregelung für kurz befristet Beschäftigte. Meine Damen und Herren, worin liegt denn der Sinn solcher Regelungen, mit denen Konstrukte aufrechterhalten werden, die die Mehrheit dieser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überhaupt nicht erreicht und nicht zu ihnen passen?

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Deswegen hat meine Fraktion schon 2014, vor drei Jahren, ein Konzept zu Beitrags- und Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung vorgelegt. Es geht so: vier Monate einzahlen, zwei Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das würde den Kultur- und Kreativschaffenden in diesem Land wirklich direkt etwas bringen. Das haben Sie abgelehnt. Da haben Sie eine große Chance verpasst.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Konkret zur Ausstellungsvergütung: Die Einführung allein wird die oftmals schwierige wirtschaftliche Lage vieler bildender Künstlerinnen und Künstlern nicht ändern können. Die Beträge sind – die Kollegin hat es ausgeführt – einfach zu klein. Sie trägt aber zumindest partiell zu einer verbesserten Einnahmesituation bei.

Hinzu kommt – und das ist genau das, was ich eingangs sagte -, dass damit eine Gerechtigkeitslücke geschlossen wird, die die bildende Kunst im Vergleich zu allen anderen Kunstsparten hat. Interpretinnen und Interpreten oder Bühnendarstellerinnen und Bühnendarsteller haben andere Möglichkeiten, über ihre Werke Einnahmen zu erzielen. Nur die bildenden Künstlerinnen und Künstler können allein durch den Verkauf ihrer Werke Einnahmen erzielen, nicht aber durch die öffentliche Präsentation ihrer Kunst. Oftmals müssen sie sogar draufzahlen, wenn sie eine Ausstellung ausrichten. Da besteht also eine weitere strukturelle Benachteiligung, die möglicherweise on top Geld kostet.

Einige Punkte in diesem Antrag sind mir besonders wichtig: Es ist völlig richtig und wichtig, die Ausstellungsvergütung auf Orte zu begrenzen, an denen Kunst gezeigt wird. Die Bereiche des Kunsthandels, also zum Beispiel Kunsthallen, in denen die Kunst verkauft wird, müssen von diesen Vergütungen ausgenommen werden; denn dort ist das Abzielen darauf, dass die Kunst verkauft wird, Sinn und Zweck der Angelegenheit. Entscheidend ist für uns, dass eine Unterscheidung zum Beispiel zwischen soziokulturellen Zentren und Museen vorgenommen wird. Da sind die Handlungsspielräume eindeutig andere und nicht vergleichbar.

Wir unterstützen ganz besonders, dass die Ausstellungsvergütung in die Fördergrundsätze der vom Bund geförderten Einrichtungen und Projekte aufgenommen wird. Der Bund muss hier mit gutem Beispiel vorangehen. Das haben übrigens die Sachverständigen im Fachgespräch zur sozialen Lage im Kulturausschuss gestern noch einmal klar eingefordert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Es wäre nett, wenn Sie jetzt auch mit gutem Beispiel vorangehen und zum Ende kommen würden.

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Ich will zum Abschluss Folgendes sagen, Frau Präsidentin: Wir sollten mit diesem Antrag für die bildende Kunst vorangehen und ein wichtiges Signal der Wertschätzung für künstlerische Arbeit senden. Dieses Signal sollten wir senden, nicht ein Signal für eine Kunst, die sich für die Menschen, die dafür viel arbeiten müssen, nicht weiter lohnt.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

 

Hier die Rede zum Ansehen und Hören: