Rede zu Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Mit der Istanbul-Konvention haben die europäischen Staaten 2014 ein starkes Instrument geschaffen, um die vielfältigen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen zu bekämpfen, weil sie zum ersten Mal umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz und Verfahren vorsieht. Dass die Bundesregierung diesen wichtigen völkerrechtlichen Vertrag nun endlich ratifizieren will, ist allerdings längst überfällig und das haben wir Grüne schon seit langem gefordert. Denn Gewalt gegen Frauen ist kein individuelles sondern ein gesellschaftliches Problem. Jede dritte Frau in Deutschland wurde bereits einmal Opfer von körperlicher oder sexualisierter Gewalt. Betroffen sind Frauen jeden Alters, jeder Schicht und jeder Nationalität.
Leider haben Sie, von der Bundesregierung, insbesondere Bundesjustizminister Maas sowie das Kanzleramt sehr lange gezögert, die Reform des Sexualstrafrechts mit dem Prinzip „Nein heißt Nein“ umzusetzen.

Und ich will hier noch einmal ganz klar sagen: Nur dem großen Druck der Frauenverbände, dem Gesetzentwurf von uns Grünen und der politischen Lage nach Köln ist es letztlich zu verdanken, dass diese zentrale Voraussetzung zur Ratifizierung der Konvention heute gegeben ist.

Jedoch kann das materiell – rechtliche Strafrecht allein das Problem der sexualisierten Gewalt nicht lösen. Auch in den Erläuterungen zu Art. 36 der Konvention heißt es, dass eine wirksame Strafverfolgung gewährleistet werden muss. Deshalb braucht es dringend weitere Maßnahmen wie eine qualifizierte Notfallversorgung der Opfer sowie eine gute Ausstattung, systematische Sensibilisierung und Schulung von Polizei und Staatsanwaltschaften.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach den kürzlich vorgelegten aktuellen Zahlen der polizeilichen Kriminalstatistik 2016 haben sich die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung signifikant um 18 Prozent gegenüber 2015 erhöht. Auch darum ist es notwendig, die Praxis und Strafverfolgung nach dem neuen Sexualstrafrecht regelmäßig zu evaluieren, damit seine Wirksamkeit überprüft werden kann.

Meine Damen und Herren, neben den Maßnahmen im Rahmen des Sexualstrafrechts muss die Bundesregierung aber noch weitere Schritte im Hinblick auf eine koordinierte Gesamtstrategie gehen, um eine effektive Umsetzung der Istanbul-Konvention sicherzustellen. Den von körperlicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen Schutz und Hilfe zu gewähren ist ein Menschenrecht und staatliche Verpflichtung. Der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (Bff) und die Zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser (ZIF) mahnen in Ihren Stellungnahmen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung mit zahlreichen Beispielen hier weiteren dringenden Handlungsbedarf an.

Und deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, fordere ich sie auf sicherzustellen, dass Fachberatungsstellen, Frauenhäuser und Notrufe finanziell und personell besser ausgestattet werden. Es muss durch Bund und Länder gemeinsam gewährleistet werden, dass allen von Gewalt betroffenen Frauen ein schneller, sicherer und unbürokratischer Zugang zu diesen Einrichtungen gewährt wird.

Auch im Bereich der in Art. 11 der Konvention geforderten umfangreichen Erhebung und Aufschlüsselung von Daten über alle Formen der Gewalt, über die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen zu ihrer Verhinderung sowie Forschungsprojekte zum Thema „Gewalt gegen Frauen in Deutschland“ muss die Bundesregierung noch weitere Anstrengungen unternehmen, um diese Vorgaben zu erfüllen. Außer der Polizeilichen Kriminalstatistik sind beispielsweise weitere Statistiken zu Strafverfahren oder Verurteilungen oft nicht nach Geschlechtern differenziert.

Um eine stringente Koordinierung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung aller der von der Istanbul-Konvention geforderten Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu gewährleisten, ist eine Monitoringstelle auf Bundesebene erforderlich. Die in der Denkschrift zu Art. 10 vorgesehenen vier Bund-Länder-Arbeitsgruppen können diese weitreichenden Aufgaben meines Erachtens nicht zielführend übernehmen.

Und zum Schluss fordere ich die Bundesregierung auf, sich nicht länger an ihre eingelegten Vorbehalte zu den Art. 59 Abs. 2 und 3 zu klammern und die Konvention endlich vorbehaltlos zu ratifizieren. Die Bundesregierung darf nicht länger geflüchteten oder migrierten Frauen und Mädchen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind oder als Zeuginnen in Strafverfahren aussagen, die Möglichkeit auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht verweigern.

Vielen Dank.