Fachgespräch Verbandsklagerecht – Entgeltgleichheit durchsetzen

Deutschland hat eine wie zementiert erscheinende Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern. Damit Frauen genauso viel verdienen wie ihre männlichen Kollegen, brauchen wir ein Entgeltgleichheitsgesetz. Dabei wäre ein Verbandsklagerecht ein wesentliches Element.

Die grüne Bundestagsfraktion lud daher am 7. November 2016 zum Fachgespräch „Entgeltgleichheit durchsetzen: der Baustein Verbandsklagerecht“ ein. Mit Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerinnenrechte diskutierten Prof. Dr. Heide Pfarr (Deutscher Juristinnenbund), Micha Klapp (Deutscher Gewerkschaftsbund) und Alexander Tischbirek (Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Humboldt-Universität).

Die ExpertInnen hatten viel am Gesetzentwurf von Ministerin Schwesig zu kritisieren. Der Deutsche Juristinnenbund hatte bereits im Oktober 2016 in einer Pressemitteilung erklärt: „Besser kein Gesetz als dieses.“ Prof. Pfarr urteilte dann auch: „Das ist eher ein Intransparenzgesetz“. Sie äußerte die Befürchtung, dass mit diesem unzureichenden Gesetz die Tür für wirklich notwendige Reformen für die nächsten zehn Jahre verschlossen sein könnte. Darüber hinaus sei es sicher europarechtswidrig. Alexander Tischbirek erläuterte die Erfahrungen mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die vorhergesagte Klagewelle ist ausgeblieben. Viele scheuten den Klageweg, weil sie die hohen Kosten und die langen Verfahren fürchteten und nutzten daher ihre Rechte nicht. Er befand: „Eine Verbandsklage wäre ein ganz großer Schritt nach vorne.“ Micha Klapp verwies auf die derzeit laufende Verbändeanhörung, bei der noch Veränderungen möglich sein könnten. Auch viele der ExpertInnen unter den Gästen äußerten sich kritisch und besorgt.

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Deutschland muss runter vom negativen Spitzenplatz bei der Entgeltgleichheit

Ein Kritikpunkt war das im Gesetzentwurf fehlende Verbandsklagerecht. Ein solches würde selbst dieses schwache Transparenzgesetz deutlich effektiver gestalten. Ein Verbandsklagerecht, bei dem (anerkannte und geprüfte) Verbände stellvertretend für die Betroffenen klagen, könnte diskriminierende Regelungen insgesamt angreifen, würde die individuelle Ebene verlassen und wäre damit deutlich effektiver. Inzwischen gibt es ein solches Klagerecht in verschiedenen Bereichen, wie dem Umweltrecht, für die Gleichstellung Behinderter oder dem Verbraucherschutz.

Die grüne Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag für ein Entgeltgleichheitsgesetz verbindliche Regelungen, damit Deutschland seinen ebenso peinlichen wie traurigen Spitzenplatz in Sachen Entgeltunterschiede unter den EU-Ländern verliert. Die Tarifparteien sollen zukünftig ihre Tarifverträge und die Betriebe auch ihre nichttariflichen Entgeltstrukturen überprüfen. Dafür sollen analytische Arbeitsbewertungsverfahren mit geschlechtsneutralen Kriterien angewendet werden. Werden Entgeltdiskriminierungen festgestellt, müssen diese innerhalb einer Frist beseitigt werden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes soll für Stichproben eine Kontrollbefugnis erhalten. Wir wollen Sanktionen und insbesondere auch ein Verbandsklagerecht, damit betroffene Frauen endlich gestärkt werden. Dabei soll der bürokratische Aufwand gerade für kleine Betriebe möglichst gering gehalten werden.