Rede zur sexuellen Selbstbestimmung

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor einigen Wochen überschrieb die taz einen Artikel zum Sexualstrafrecht mit der Frage: „Wie viel wert ist ein Nein?“ Wenn wir heute den neugefassten § 177 Strafgesetzbuch beschließen, können wir diese Frage eindeutig beantworten; denn dem Nein wird endlich strafrechtliche Bedeutung beigemessen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)

Ein für den Täter erkennbares Nein des Opfers, verbal oder konkludent zum Ausdruck gebracht, reicht nun aus, um einen Vergewaltiger zu bestrafen. Ein Nein ist ein Nein, ohne Wenn und Aber.

Das ist ein Meilenstein, vor allen Dingen für Frauen, im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und für die sexuelle Selbstbestimmung; denn    Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung ist strafbar. Damit wird mit § 177 eine gravierende Schutzlücke für die Betroffenen geschlossen. Dafür haben wir Grüne uns lange eingesetzt und gekämpft. Damit wird das Sexualstrafrecht endlich von dem Geist vieler Jahrzehnte gelöst, in dem die Rechte von Frauen als nachrangig galten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich freue mich, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sich endlich dazu durchgerungen haben, diesen längst überfälligen Schritt zu gehen. Genau dies hat meine Fraktion bereits vor einem Jahr mit einem Gesetzentwurf vorgeschlagen, und dies wird auch von den Linken gefordert. Ich muss Ihnen, meine Damen und Herren von der Bundesregierung, ganz klar sagen: Es war ein Armutszeugnis, dass das Justizministerium lange überhaupt keinen Handlungsbedarf sah und dass das Bundeskanzleramt selbst den unzureichenden Gesetzentwurf von Minister Maas ein halbes Jahr lang blockierte. Das war peinlich. Da haben Sie sich weiß Gott nicht mit Ruhm bekleckert.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Es ist letztendlich zu einem großen Teil der konzertierten Aktion und dem Druck der Frauenverbände und den Gesetzentwürfen von Grünen und Linken zu verdanken, dass die Koalition nun mit ihrem Änderungsantrag den Gesetzentwurf aus dem Hause Maas im Sinne der „Nein heißt nein“-Lösung endlich verändert hat. In der letzten Debatte, die wir hier hatten ‑ Sie werden sich alle daran erinnern ‑, gab es eine große Einigkeit der Frauen. Eine fraktionsübergreifende Initiative für eine „Nein heißt nein“-Lösung wäre nicht ganz abwegig gewesen. Angesichts der Bedeutung der Umsetzung der Istanbul-Konvention wäre das sicherlich ein bemerkenswertes Signal gewesen. Aber ich sage ganz klar, auch angesichts der heutigen Debatte: Über diesen Schatten sind Sie leider nicht gesprungen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Neben der Reform des § 177 ist mir wichtig, zu sagen, dass wir jetzt eine Regelung zur Strafbarkeit von sexueller Belästigung haben werden. Das heißt, dass sogenanntes Angrabschen kein Kavaliersdelikt und keine Petitesse ist, das von den Gerichten bislang kaum zufriedenstellend geahndet werden konnte. Ab jetzt müssen Frauen diese Übergriffe nicht mehr hinnehmen. Das war überfällig. Dem stimmen wir Grüne ausdrücklich zu.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Mechthild Rawert (SPD): Anzeigen!)

Was wir jedoch klar ablehnen, ist die „Strafbarkeit aus Gruppen“ heraus. Das ist – ich sage es noch einmal ganz deutlich, Frau Widmann-Mauz – reine Symbolgesetzgebung, und das ist nach Köln die Handschrift der Union. Sie setzen so das Schuldprinzip in verfassungswidriger Weise ohne Not außer Kraft,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

obwohl Sie wissen, dass beim Zusammenwirken mehrerer Personen ohnehin die Regelungen der Mittäterschaft und Teilnahme gelten. Wie Sie von der SPD da mitgehen konnten, das ist mir wirklich völlig unverständlich, abgesehen von dem bitteren Beigeschmack, den das Gesetz durch die Verschärfung der Ausweisungsregelungen bekommt.

Das Strafrecht allein kann das Problem der sexualisierten Gewalt nicht lösen. Es braucht vielmehr bestmöglichen Opferschutz,

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

qualifizierte Notfallversorgung inklusive anonymer Spurensicherung und der Pille danach. Es braucht gut ausgestattete Beratungsstellen – damit müssen wir uns, glaube ich, noch einmal beschäftigen – und eine geschulte Staatsanwaltschaft und Polizei. Sexismus und sexualisierte Gewalt müssen immer und überall geächtet werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ein Strafrecht, das den Grundsatz „Nein heißt nein“ beinhaltet, trägt dazu bei, dass die sexuelle Selbstbestimmung in der Gesellschaft einen neuen Stellenwert erfährt. Es ist gut für jede Frau in diesem Land, dass wir diese Tür heute aufstoßen und dass wir mit diesem Gesetz endlich diesen historischen Schritt machen.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Annette Widmann-Mauz (CDU/CSU))

Hier die Rede als Video zum Ansehen: