Rede zum Kulturgutschutzgesetz

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kulturelle Güter haben einen Wert, der über das Materielle hinausgeht. Deshalb haben wir uns in Deutschland und Europa immer für einen besonderen Schutz der kulturellen Güter ausgesprochen, nicht zuletzt durch eine UNESCO-Konvention. Es kommt also nicht von ungefähr, dass wir in dieser Legislaturperiode immer wieder darüber sprechen, wie wir die kulturelle Vielfalt bewahren und schützen können. Wir diskutieren dies im Kontext von TTIP, im Kontext der Frage nach der Gleichberechtigung von Frauen im Kulturbetrieb und nun im Rahmen der Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes.

Im Bereich des Kulturgutschutzes besteht dringender Handlungsbedarf. Wohl auch deshalb hat die Kulturstaatsministerin die Novellierung als eines der wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode ausgegeben; einmal davon abgesehen, dass die Umsetzungspflichten einer EU-Richtlinie die Regierung in die Verantwortung nimmt.

Von Beginn der Debatte an war aber eines klar: Der Widerstand war riesengroß, und bis heute sind weder vorhandene Ängste und Sorgen ganz ausgeräumt noch sind die Beschwörungen des Szenarios um drohende Abwanderungen von Kunst beendet. Umso erstaunlicher ist daher, dass die endlos diffuse Kommunikation der Bundesregierung verbunden mit einem Krisenmanagement das zusätzliche Misstrauen hat entstehen lassen. Das war weder elegant noch klug.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Ein weiterer zentraler und vieldiskutierter Punkt ist die Frage, welche Kulturgüter vor Abwanderung geschützt werden sollen. Es geht also um die Frage: Was ist national wertvoll? Selbst Kanzlerin Merkel hat sich vor 14 Tagen im Rahmen ihrer Rede des von der CDU/CSU-Fraktion veranstalteten Kultursalons diese Frage noch gestellt. Auch von den Expertinnen und Experten wurde schon im letzten Jahr deutlich eine zügige Klärung dieser Frage angemahnt. Es wird also Zeit, einen institutionalisierten Prozess in Gang zu bringen, der eigentlich schon längst hätte begonnen werden können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn der Weg zum Ziel unserer Meinung nach sowohl in der externen als auch in der internen Kommunikation besser hätte gelöst werden können, begrüßen wir Grünen, dass man endlich einen Gesetzentwurf zur abschließenden Beratung vorlegt, vor allem dass jetzt noch viele Anmerkungen und Bedenken vieler Expertinnen und Experten in den Gesetzentwurf eingeflossen sind. Dies betrifft die Wertgrenze, die wieder auf null gesetzt wurde und die so verhindert, dass Objekte zerstückelt werden können, um die Sorgfaltspflicht zu umgehen. Dies betrifft die für die Naturwissenschaften so wichtige Ausweitung der Ausnahmeregelungen zum Beschädigungsverbot für national wertvolles Kulturgut. Schließlich betrifft dies die Wiederaufnahme der Vermutungsregelung hinsichtlich der Herkunft in § 52 des Kulturschutzgesetzes. Ein Fehlen dieser Regelung hätte in der Praxis zu einer hohen Hürde hinsichtlich des Rückgabeanspruchs von Herkunftsstaaten geführt, also genau zu dem Gegenteil von dem, was eine zentrale Intention des Gesetzes ist. Hier ist die Kritik unserer Fraktion gehört und entsprechend in diesen Gesetzentwurf eingearbeitet worden. Für die Wirkung des Gesetzes sind das drei zentrale Punkte, deren Aufnahme in den Gesetzestext wir sehr begrüßen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Allerdings lässt der Gesetzentwurf zwei wichtige Aspekte außer Acht, die zu einem besseren Schutz von archäologischen Kulturgüter hätten beitragen können. Erstens. Die Schutzregelungen für den Verkauf von Kulturgütern müssen erweitert werden. Bis jetzt schließt das Gesetz Kulturgüter, die in Nebenräumen lagern und gegebenenfalls für den sogenannten Verkauf unter der Hand vorgesehen sind, von diesen Schutzregelungen aus, und das darf nicht sein.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die Ausweitung der Schutzregelung ist ein wesentlicher Schritt, um den illegalen Handel mit illegalen Kulturgütern effektiv zu erschweren. Der zweite Punkt betrifft die Ausweitung der erhöhten Sorgfaltspflichten. Sie sollten zusätzlich für alle archäologischen Kulturgüter gelten, die laut der Roten Liste des Internationalen Museumsrates in eine der Kategorien der gefährdeten Kulturgüter fallen. Nur so kann wirklich ein umfassender Schutz von archäologischem Kulturgut sichergestellt werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Darüber hinaus sollten die Begründungen der Sachverständigenausschüsse öffentlich zugänglich gemacht werden. Das ist Transparenz auf allen Ebenen. Das ist für uns bei diesem Gesetz elementar.

In der ganzen Diskussion über Ausfuhrgenehmigungen sind die neuen Regelungen der Einfuhr und Rückgabe von Kulturgütern sehr wichtig. Der illegale Handel mit Kulturgütern ist keine kulturelle Randnotiz. Er findet weltweit statt, und nicht nur in den besonders betroffenen Ländern wie Ägypten, Afghanistan, Syrien und Irak. Seit 1990 hat sich der illegale Handel mit diesen Gütern vervielfacht. Mit schätzungsweise 6 bis 8 Milliarden Euro Umsatz jedes Jahr stehen die Gewinne aus diesem illegalen Handel mit Kulturgütern an dritter Stelle aller Einnahmequellen der organisierten Kriminalität, gleich nach Waffen und Drogen.

Deutschland darf nicht länger ein Umschlagplatz für geraubte Kulturgüter und Antiquitäten sein, an dem ohne belastbaren Herkunftsnachweis Antiken verkauft werden können. Das Recht von Staaten auf den Besitz ihrer Kulturgüter muss endlich auch von Deutschland akzeptiert werden. Es kann nicht sein, dass bei uns ein lukrativer Marktplatz zur Finanzierung von Terroristen und internationalen Banden weiter existieren kann. Deutschland steht hier international in einer politischen und moralischen Verantwortung und muss jetzt seinen Beitrag leisten.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass das bislang geltende ungeeignete Listenprinzip abgeschafft wird. Stattdessen müssen Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftslandes vorgelegt werden. Allerdings – das sage ich ganz klar – wird es für den Zoll keine leichte Aufgabe sein, zu entscheiden, ob eine vorgelegte Ausfuhrerlaubnis gültig ist und wirklich das vorgelegte Objekt erfasst. Das wäre schon für manche Kunstexpertin und manchen Kunstexperten eine Herausforderung. Daher stellt sich nach wie vor die Frage: Ist diese Regelung am Ende des Tages wirklich besser als die alte?

Ich denke, das ist ein Aspekt, der für den gesamten Gesetzentwurf gilt. Die grundsätzliche Stoßrichtung ist richtig und gut. Aber die Reichweite und Praxistauglichkeit einzelner Details ist zum jetzigen Zeitpunkt in Gänze schwer abschätzbar. Es bleibt daher die Aufgabe für uns als Politik, die Wirkung des Gesetzes weiter zu beobachten, um zu sehen, ob die Neuregelungen wie erhofft wirken.

In diesem Sinne vielen Dank fürs Zuhören und einen schönen Tag.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN)

Hier unser Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts.

Hier die Rede als Video zum Ansehen: