Rede zum Kulturgutschutz

Vizepräsidentin Edelgard Bulmahn:

Vielen Dank. – Als nächste Rednerin hat Ulle Schauws von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit letztem Sommer begleitet uns nun die öffentliche Debatte über die Novellierung des Kulturschutzgesetzes. Diese Novellierung war keine Idee der Bundesregierung. Sie ist notwendig, weil die EU-Richtlinie zum Kulturschutz umgesetzt werden muss.

Leider ist die Bundesregierung diese Aufgabe alles andere als professionell angegangen.

(Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Durch diffuse Kommunikation und einen angeblich unautorisierten Referentenentwurf ist viel Verunsicherung unter Kunsthändlerinnen und Kunsthändlern, Sammlerinnen und Sammlern sowie Künstlerinnen und Künstlern entstanden. So übertrieben die Ängste mitunter gewesen sind, Sie, Frau Kulturstaatsministerin, waren an der aufgeheizten und feindseligen öffentlichen Debatte alles andere als unschuldig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Marco Wanderwitz [CDU/CSU]: Blödsinn!)

Mit Verlaub, wie Sie den Gesetzentwurf kommuniziert haben, war unprofessionell und unbedacht. Wir hätten uns bei einem solch wichtigen Gesetz auf jeden Fall mehr Weitblick und vor allen Dingen handwerkliche Professionalität gewünscht. Dann wäre auch Ihnen einiges erspart geblieben, und es hätte sich nicht dieses generelle Misstrauen unter Händlern und Sammlern gegenüber der Politik ausbreiten können. Man muss klar sagen: Das wirre Vorgehen des BKM hat das Ansehen der Politik beschädigt. Die Menschen dachten: Die wissen nicht, was sie tun. – Das ist ärgerlich.

Jetzt liegt uns also nach langem Hin und Her und der versuchten Schadensbegrenzung durch Ihr Haus ein richtiger Gesetzentwurf vor. Wir haben endlich eine seriöse Diskussionsgrundlage. Es wurde höchste Zeit dafür. Es steht viel Richtiges und Vernünftiges darin; das will ich überhaupt nicht bestreiten. Die vorgesehenen Regelungen sorgen für mehr Rechtssicherheit und geben der Politik Instrumente an die Hand, um Kulturgut wirksam zu schützen.

Dennoch muss man feststellen, dass das, worum es im Kern geht, also um „national wertvolles Kulturgut“, unbestimmt bleibt. Es fehlt eine befriedigende und ausreichende Definition. Gerade in Zeiten der Globalisierung versteht längst nicht jeder von selbst, was „national wertvolles Kulturgut“ bedeuten soll. In dieser zentralen Frage bleibt der Gesetzentwurf viele Antworten schuldig. Hier ist aus meiner Sicht noch viel öffentliche Debatte notwendig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, als sei die Bestimmung, was national wertvoll ist, je nach Fall Sache des Geschmacks der politisch Verantwortlichen. Der Eindruck politischer Willkür wäre fatal.

Ich fände es deshalb notwendig, dass hierzu ein runder Tisch zur gemeinsamen Definition von national wertvollem Kulturgut geschaffen wird. Dort müssten dann nicht nur die Vertreterinnen und Vertreter von Bund und Ländern, sondern auch ausgewiesene Kunstexpertinnen und Kunstexperten sitzen. Im Rahmen des runden Tisches sollte ein Kriterienkatalog erarbeitet werden, der dann als Handreichung den betroffenen Museen, Händlern und Sammlern zur Verfügung gestellt wird. So ließe sich Transparenz herstellen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Sorgen, die in den letzten Monaten entstanden sind, könnten abgebaut werden. Daneben könnten die Ergebnisse dieses runden Tisches im Internet veröffentlicht werden. Neues Vertrauen schaffen durch mehr Transparenz!

Ein weiterer Punkt ist wichtig. Wir dürfen bei der ganzen Diskussion über Ausfuhrgenehmigungen nicht vergessen, was die EU-Richtlinie ebenso verlangt, nämlich dass die Einfuhr und Rückgabe von Kulturgut in einem Gesetz neu geregelt wird. Es ist allgemein bekannt, dass Deutschland wegen seiner laschen Gesetzgebung seit langem ein Umschlagplatz für geraubte Kulturgüter ist. Hier lohnt es sich, genauer in den vorliegenden Gesetzentwurf zu schauen.

Ich muss leider sagen: Einiges ist noch immer zu lax und wird den Raubhandel mit archäologischen Kulturgütern nicht effektiv und nachhaltig bekämpfen können. Sie alle werden sicherlich den Artikel „Scherbenhaufen“ im aktuellen Spiegel gelesen haben. Darin äußern sich einige Fachleute kritisch, weil der Gesetzentwurf keine klaren Herkunftsnachweise mehr vorsieht. Viele fragen sich jetzt zu Recht, warum die Bedenken der Fachleute im Gesetzentwurf nicht berücksichtigt wurden, warum hier nicht mehr Austausch zwischen Expertinnen und Experten sowie dem Ministerium stattgefunden hat. Da frage ich: Waren die Eingaben der Händlerlobby am Ende doch wichtiger?

Ein weiteres Beispiel: Der Gesetzentwurf enthält Sorgfaltspflichten für den gewerblichen Handel mit Kulturgütern. Das ist grundsätzlich äußerst notwendig und begrüßenswert, um den illegalen Handel endlich zu erschweren. Diese Sorgfaltspflichten aber gleichzeitig mit weitreichenden Ausnahmen zu versehen, ist kontraproduktiv und praxisfern, und zwar aus dem einfachen Grund, dass beispielsweise eine Befreiung von der Sorgfaltspflicht für archäologisches Kulturgut unter 100 Euro dazu führen wird, dass archäologische Objekte zerstückelt werden, um eingeführt zu werden. Das ist jetzt schon längst gängige Praxis, und es würde durch diesen Gesetzentwurf weiter gefördert werden.

Dieser kleine und unscheinbare, aber extrem folgenreiche Punkt zeigt: Es gibt an diesem Gesetzentwurf noch viel zu tun. Wir werden uns als Opposition konstruktiv, aber weiter kritisch einbringen, damit es am Ende doch noch ein gutes Schutzgesetz wird.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)