Fachgespräch – Frauenhäuser mitfinanzieren – Welche Handlungsoptionen hat der Bund?

Eine schlechte Finanzausstattung hilft niemandem

Seit mehr als 30 Jahren stellen Frauenhäuser Schutz für gewaltbetroffene Frauen sicher. Deutschlandweit gibt es derzeit rund 350 Frauenhäuser und Zufluchtswohnungen. Diese und die Frauenberatungsstellen werden sehr unterschiedlich finanziert – und oft reichen die Mittel nicht. Gegenwärtig haben nicht alle von Gewalt betroffenen Frauen Zugang zu den Einrichtungen. Die übliche Finanzierung über Tagessätze schließt etwa Auszubildende, Studentinnen oder Frauen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus aus. Über alle Verbände und überfraktionell besteht Einigkeit darüber, dass die schlechte Finanzausstattung das vordringliche Problem in der Praxis ist.

So bekannt wie das Problem ist, so groß ist die Untätigkeit der Bundesregierung. Immer noch wird die Verantwortung auf die Länder, Landkreise und Kommunen geschoben. Bei dem gemeinsamen Fachgespräch der Bundestagsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und der Linken wurden Vorschläge für konkrete Schritte diskutiert.

150928 Fachgespräch Frauenhäuser 23-200dpi

 

GESETZLICHER ANSPRUCH AUF EINEN FRAUENHAUSPLATZ?

Im ersten Panel ging es um die Frage, ob ein individueller Rechtsanspruch, also ein gesetzlicher Anspruch auf einen Frauenhausplatz für von Gewalt betroffene Frauen, eine tragfähige Grundlage für eine bedarfsgerechte Versorgung sein kann. Die Diskussion bewegte sich zwischen der Möglichkeit, einen einzelfallgebundenen Rechtsanspruch mit niedrigschwelligen Kriterien und flexibilisiertem Verwaltungsprozess zu befürworten oder an der Forderung einer institutionellen Finanzierung festzuhalten. Der Rechtsexperte Professor Rixen hob hervor, dass die gesetzliche Verankerung eines individuellen Rechtsanspruchs nicht zuletzt „eine symbolische Wirkung“ entfalten würde, da damit der Anspruch einklagbar wäre. Auch Heike Herold, Geschäftsführerin der Frauenhauskoordinierung, sprach von einer „Impulswirkung, auch für Länder und Kommunen“. Eva Risse von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF) kritisierte dagegen das Konzept. Sie befürchte, der Rechtsanspruch würde weitere bürokratische Hürden schaffen – was weder im Sinne der Frauen, noch der Frauenhäuser wäre. Ein solcher Rechtsanspruch müsste laut den Juristen an niedrigschwellige Kriterien geknüpft werden (wie zum Beispiel einkommensunabhängig, plausible Erklärung der Betroffenen, Bericht der Frauenhäuser als Urteilsmaßstab). Letztlich geht es darum, dass die finanzielle Situation der Frauenhäuser unzureichend ist und eine gemeinsame Lösung erforderlich ist.

150928 Fachgespräch Frauenhäuser 30-200dpi

 

FINANZIERUNGSMODELLE: DREI-SÄULEN-MODELL UND GELDLEISTUNGSGESETZ

Im zweiten Panel wurden zwei Finanzierungsmodelle diskutiert: Das Drei-Säulen-Modell und das Geldleistungsgesetz. Bisher ist die Finanzierung der Frauenhäuser Ländersache. Ein Drei-Säulen-Modell würde eine Aufteilung der Kosten auf Bund, Länder und Kommunen und eine institutionelle Finanzierung beinhalten. Hierfür sahen die ExpertInnen die geringsten Chancen auf rechtliche Umsetzbarkeit. Auch eine institutionelle Förderung durch eine Bundesstiftung (wie zum Beispiel bei der Contergan-Stiftung) bewegt sich rechtlich auf sehr dünnem Eis.

Ein Gesetz, das dem Bund ermöglicht zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Geldleistungen für einen Frauenhausplatz für von Gewalt betroffene Frauen zu zahlen (Geldleistungsgesetz), hätte nach Ansicht der meisten ExpertInnen die besten Chancen, umgesetzt zu werden, so Staatssekretärin Martina Hoffmann-Badache (NRW), Professor Stephan Rixen und Professor Joachim Wieland. Es könne so ausgestaltet werden, dass der Anspruch von der Einrichtung geltend gemacht würde. Das Frauenhaus bekäme durch das Geldleistungsgesetz das Recht auf kostentragende Beträge. Es wäre außerdem auf eine Vielzahl von Leistungen übertragbar, etwa auf Frauenberatungsstellen. Jedoch würde dieses Modell Verwaltungsaufwand und Nachweispflichten mit sich bringen. Diese könnten aber beispielsweise mit einer nicht nachweispflichtigen Karenzzeit von zwei Wochen und niedrigschwelligen Kriterien verringert werden. Die Bedenken wegen des Verwaltungsaufwandes beruhen laut Professor Wieland „auf Erfahrungen ohne einen vorher formulierten Rechtsanspruch“. Professor Rixen bekräftigte, dass eine Einzelfallfinanzierung nicht mit Erfahrungen der Tagessatzfinanzierung vergleichbar sei.

150928 Fachgespräch Frauenhäuser 12-200dpi

 

AUCH FRAUENBERATUNGSSTELLEN MÜSSEN IM BLICK BEHALTEN WERDEN

Ulle Schauws und Cornelia Möhring bedankten sich für die ausführliche und umfassende Diskussion der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten. Das mehr als dreistündige Fachgespräch bezog sich auf die Situation der Frauenhäuser. Auch die anderen Bausteine Unterstützungssystem, wie zum Beispiel die Frauenberatungsstellen müssen im Blick behalten werden.