Sexualstrafrecht – Nein heißt Nein

Am 30. Juni 2015 hat die Grüne Bundestagsfraktion den Gesetzentwurf zur „Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung“ beschlossen. Damit greifen wir eine Debatte, die von zahlreichen Verbänden – des Deutschen Juristinnenbundes, des Bundesverbandes der Frauennotrufe und der Frauenberatungsstellen, des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Terre des Femmes – geführt wird, auf.

Mit unserem Gesetzentwurf haben die Opfer von sexuellen Übergriffen endlich das Recht auf ihrer Seite. Alte Denkmuster von weiblicher Verfügbarkeit und der Irrelevanz von weiblichen Willensbekundungen werden beseitigt. Das Rechtsgut auf sexuelle Selbstbestimmung muss nicht mehr aktiv verteidigt werden. Ein „Nein“ heißt „Nein“. Damit ist die Widerstandshandlung des Opfers nicht mehr der zentrale Bezugspunkt für eine Verurteilung. Die Beweisführung für das Opfer wird weniger belastend sein, weil der Fokus nicht mehr auf der Abwehrstärke liegt. Potentiellen Tätern wird signalisiert, dass sie keinen Spielraum mehr haben, den sie ausreizen können.

Wichtig ist auch, dass mit der Neufassung des § 177 StGB gleichzeitig die Streichung des § 179 StGB „Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“ erfolgt. Dies ist eine lange Forderung der Behindertenverbände, die die diskriminierende Vorschrift des § 179 StGB ablehnen.

Die Änderung des Strafgesetzbuches ist notwendig. Sie wird aber nicht automatisch zu einer höheren Verurteilungsquote führen. Dazu sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Es muss sichergestellt werden, dass zeitnah eine qualifizierte Notfallversorgung einschließlich anonymer Spurensicherung und einer Notfallverhütung mit der „Pille danach“ sichergestellt wird. Opfer müssen von regelmäßig geschulten Polizei- und SicherheitsbeamtInnen betreut werden. Außerdem sollten umfangreiche Unterstützungs- und Beratungsangebote für die Betroffenen sichergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Den Gesetzentwurf „Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung“ finden Sie hier.