Kulturelle Vielfalt durch Neustart der TTIP-Verhandlungen schützen

Anlässlich des Welttags der kulturellen Vielfalt erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Kulturpolitik, und Tabea Rößner, Sprecherin für Medienpolitik:

Deutschland und die EU haben sich durch die Unterzeichnung der UNESCO- Konvention ‚Kulturelle Vielfalt‘ dem Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen verpflichtet. Das ist gut so. Kulturelle Vielfalt gehört zur Grundlage einer demokratischen Gesellschaft und ist wichtig für Bildung, Entwicklung und Partizipation. Den Grundsätzen dieser Konvention sind wir auch im Rahmen eines transatlantischen Freihandelsabkommens zwischen der EU und den USA verpflichtet. TTIP bedroht diese kulturelle Vielfalt.

Unser Gutachten zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich zeigt: Eine Aufnahme der UNESCO-Konvention in die Präambel oder den Vertragstext von TTIP ist sehr unwahrscheinlich. Denn die USA sind der bedeutendste Gegner der UNESCO-Konvention gewesen und haben diese nicht unterzeichnet. Frau Grütters formuliert somit ein unrealistisches Ziel, indem sie so tut, als ließe sich eine grundsätzliche Ausnahmeregel für kulturelle Güter erreichen. Damit setzt sie die kulturelle Vielfalt am Ende ganz aufs Spiel.

Das Gutachten zeigt auch, dass vor allem der Sektor der Audiovisuellen Güter und Dienstleistungen – also Film, Funk und Fernsehen – durch die ‚Gegenläufigkeit der Interessen‘ zwischen den USA und der EU ganz oder teilweise durch US-amerikanische Kulturindustrien verdrängt werden könnte. Es muss deshalb eine technologie-neutrale, entwicklungsdynamische Ausnahme für audiovisuelle Medien geben.

Zudem bedroht der Negativlisten-Ansatz den zukünftigen politischen Handlungsspielraum der europäischen und nationalen Politik. Es ist nicht gesichert, dass zukünftige Entwicklungen zum Beispiel im Medienbereich noch staatlich reguliert werden können. Zudem lehnen wir private Schiedsgerichte im Rahmen von TTIP ab. Neben dem hohen Kostenfaktor können sie auch öffentlich geförderte kulturelle Einrichtungen durch Entschädigungsklagen bedrohen. Wir fordern deshalb einen Neustart der TTIP-Verhandlungen unter Anwendung von Positivlisten.