Antrag: Grundlagen für Gleichstellung im Kulturbetrieb schaffen

Trotz einer steigenden Anzahl von Studentinnen in künstlerischen Studiengängen sind bis heute Frauen in allen künstlerischen Sparten nicht im gleichen Maße vertreten wie ihre männlichen Kollegen. Je höher Gehalt, Ansehen oder Funktion einer Stelle, desto geringer ist der Frauenanteil im Kulturbetrieb. In Führungspositionen von Kultureinrichtungen sind Frauen nach wie vor unterrepräsentiert. Aktuell macht ein Aufruf von Pro Quote Regie deutlich, wie stark die Missstände beispielsweise im Filmbereich sind. So waren etwa im vergangenen Jahr von dem mit Bundesmitteln geförderten Filmförderfonds nur 13 von insgesamt 115 Projekten von Regisseurinnen.

Die Bundesregierung steht aber in der Verantwortung, bei öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen und öffentlich geförderten Kulturprojekten die Gleichstellung von Frauen zu unterstützen und die dafür notwendigen Grundlagen zu schaffen. Der in Artikel 3 des Grundgesetzes festgelegte Gleichberechtigungsgrundsatz und die Verpflichtug zur Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und für die Beiseitigung bestehender Nachteile gilt auch im Kulturbereich.

Wir fordern in unserem Antrag, die Geschlechterperspektive in der Kulturpolitik und insbesondere im Bereich der Kunst- und Kulturförderung stärker zu berücksichtigt und die Förderkriterien für den Etat der Beauftragten für Kultur und Medien entsprechend anzupassen. Bei den finanzierten oder bezuschussten Institutionen oder Projektträgern ist eine geschlechterparitätische Vergabe beispielsweise von Führungspositionen, bei der Besetzung von Orchestern und bei Ausstellungen von Werken zeitgenössischer Künstlerinnen und Künstler festzulegen. Ebenso muss bei der Vergabe von Förderprojekten und Preisen durch Jurys, die ebenso paritätisch zu besetzen sind, eine paritätische Geschlechterverteilung erreicht werden. Ausnahmen soll es jeweils nur in begründeten Einzelfällen geben.

Darüber hinaus müssen die statistischen Daten zur Situation von Frauen im Kulturbetrieb dringend aktualisiert werden. Über das Jahr 2000 hinaus existieren bis auf die jährlichen Veröffentlichungen der Durchschnittseinkommen, der bei der KSK versicherten KünstlerInnen und PublizistInnen, keine umfassenden länderübergreifenden Erhebungen zur Situation von Frauen in allen Sparten des Kulturbetriebs. Aus diesem Grund fordern wir die Auflage einer aktuellen Studie, die um Handlungsempfehlungen für geeignete Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen im Kulturbetrieb ergänzt werden sollen.

Die berufliche Benachteiligung von Frauen ist nicht nur ungerecht, den Kulturbetrieben geht damit kreatives Potential verloren. Das wollen wir ändern.

Der gesamte Antrag findet sich hier!

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