Rede zum Haushalt im Bereich Familie, Frauen, Senioren und Jugend am 11.09.2014

Die Rede in Schriftform:

Vizepräsidentin Ulla Schmidt:

Vielen Dank. – Nächste Rednerin ist Ulle Schauws, Bündnis 90/Die Grünen.

Ulle Schauws (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nichts mehr zur schwarzen Null sagen. Das Einzige, was ich dazu sage, ist: Es fällt schon sehr auf, wie lange und ausführlich Sie diese schwarze Null immer noch rechtfertigen.

(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Völlig zu Recht!)

Frau Ministerin Schwesig, Sie haben Ihr Amt als Bundesfrauenministerin mit dem Anspruch angetreten, nach jahrelangem Stillstand endlich Politik für die Frauen in diesem Land zu machen,

(Zuruf von der SPD: Das machen wir auch!)

die Situation für sie wirklich zu verbessern, sei es bei der Gleichstellung, beim Schutz vor Gewalt oder bei einer gerechten Verteilung der Einkommen. Das haben wir als Opposition auch sehr begrüßt. Aber ich bin jetzt eher enttäuscht; denn passiert ist bisher leider sehr wenig. Das bildet sich auch in Ihrem Haushalt ab: nicht viel Neues, sondern im Wesentlichen eine Fortschreibung des Haushalts von SchwarzGelb.

Mit großer Verve hatten Sie die Einführung einer Frauenquote angekündigt: Man müsse nur richtig dafür kämpfen, dann würde die Quote auch kommen. Das waren Ihre Worte. Richtig ist, die Frauenquote wird kommen – endlich.

Frau Ministerin, ich will Ihnen ganz klar sagen: Wenn dieses Quotengesetz die Frauen nach vorne bringen würde, wenn es mit einer gerechten Partizipation der Geschlechter in den Aufsichtsräten der Unternehmen und den Bundesgremien Ernst machen würde, dann hätten Sie unsere volle Unterstützung. Sie wollten eine Quote, die die Arbeitswelt verändert. Aber Ihre Quote war schon in Ihrem letzten Entwurf nur ein Quötchen. Sie kündigen eine Quote für Aufsichtsräte von börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen für Neubesetzungen ab 2016 an. Wir reden damit über Aufsichtsräte von rund 100 Unternehmen. Noch weniger Quote wäre doch ernsthaft gar nicht möglich gewesen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Wir wollen dagegen eine Quote für 3 500 Unternehmen, und zwar für börsennotierte oder mitbestimmte. Wir wollen, dass sich in diesem Land wirklich zügig etwas ändert.

Nun haben Sie den neuen Entwurf nochmals abgespeckt: Es wird nicht nur in den Aufsichtsräten – da war ja auch kein Fett mehr dran –, sondern nun auch in jedem Unternehmen doch kein weibliches Vorstandsmitglied geben. Gleichstellungsbeauftragte, die es ursprünglich bereits ab 50 Beschäftigte geben sollte, soll es jetzt nur noch in Dienststellen ab 100 Beschäftigte geben.

Auch die für das Bundesgremienbesetzungsgesetz vorgesehene Quote haben Sie deutlich abgeschwächt: Erst sollte eine Quote von 50 Prozent für alle Gremien gelten; jetzt kommt eine Quote von 30 Prozent ab 2016, die Quote von 50 Prozent erst ab 2018. So, Frau Ministerin, werden die öffentlichen Unternehmen keine Vorbildfunktion gegenüber der Privatwirtschaft übernehmen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abg. Cornelia Möhring [DIE LINKE])

Stattdessen, Frau Schwesig, sind Sie vor der Wirtschaft und der Union eingeknickt.

Ich muss ganz ehrlich sagen: Da verstehe ich auch Sie, meine Kolleginnen von der Union, nicht. Ich möchte dabei direkt Frau von der Leyen ansprechen – sie ist gerade nicht da. Noch in der letzten Legislaturperiode hatten wir doch eine Mehrheit; wir hatten sie im Bundesrat, und wir hätten sie auch im Bundestag gehabt. Viele von Ihnen haben damals die von den Grünen initiierte Berliner Erklärung unterzeichnet. Aber offenbar haben Sie, liebe Kolleginnen, nun Angst vor Ihrer eigenen Courage. Schade, dass Sie Ihre Mehrheiten in der Großen Koalition nicht nutzen! Jetzt hätten Sie die Chance, bei der Gleichstellung und bei der Quote gemeinsam zu gestalten.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren von der Koalition, dringender Handlungsbedarf besteht auch bei den Einkommensunterschieden bei Männern und Frauen. Die aktuelle DIWStudie hat es gerade drastisch aufgezeigt: Frauen verdienen in unserem Land seit Jahren durchschnittlich 22 Prozent weniger als Männer. Das allein ist schon ein Skandal. Aber neu und erschreckend ist, dass Frauen tatsächlich nur über ein halb so hohes Bruttoeinkommen verfügen wie Männer – und das über alle Einkommensarten hinweg gerechnet. Darum brauchen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Großen Koalition, endlich ein Entgeltgleichheitsgesetz. Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit – darum muss es gehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Nur mit verbindlichen Regelungen können Sie die Entgeltdiskriminierung überprüfen oder beseitigen. Allein mehr Transparenz herzustellen, reicht beileibe nicht aus.

Das Ehegattensplitting ist für die Einkommensunterschiede ein wichtiger und besonders negativer Faktor, so das DIW. Selbst die Evaluation, die Ihr eigenes Haus in Auftrag gegeben hat, kommt zu dem eindeutigen Ergebnis: Das Ehegattensplitting hält Frauen vom Arbeitsmarkt fern. Es führt zu starken negativen Erwerbsanreizen für die Zweitverdiener, in der Regel die Frauen oder Mütter. Und Sie, Frau Ministerin, wollen nun daran festhalten? Damit ignorieren Sie völlig, dass das Splitting nicht nur negative Erwerbsanreize für Frauen schafft, sondern auch an Millionen von Familien mit Kindern, bei denen die Eltern nicht miteinander verheiratet sind, und an Alleinerziehenden vorbeigeht. Wir Grüne wollen und werden das Leben mit Kindern fördern und eben nicht den Trauschein, Herr Kollege Weinberg – er ist auch nicht mehr da. Deshalb muss das Ehegattensplitting abgeschmolzen werden.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte am Schluss noch etwas zum Schutz von Frauen vor Gewalt sagen. Wir alle wissen, dass die Reform des Sexualstrafrechts ansteht. Hierzu gehört auch eine Überarbeitung des § 177 Strafgesetzbuch, des sogenannten Vergewaltigungsparagrafen. Bisher gilt, dass die Opfer einer Vergewaltigung nachweisen müssen, dass sie sich aktiv zur Wehr gesetzt haben. Ich meine, dass ein Nein ein Nein ist. Nach Artikel 36 der Istanbul-Konvention, die Deutschland unterzeichnet hat, sind alle nicht einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe zu stellen. Ich fordere Sie von der Bundesregierung daher eindringlich auf: Setzen Sie die Istanbul-Konvention jetzt auch um, schließen Sie diese Strafrechtslücke! Denn für eine Frau, die Opfer einer Vergewaltigung geworden ist, ist es wichtig, dass sie das Recht auf ihrer Seite weiß.

Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)