Positionspapier: Prostituierte schützen und stärken

Die Verbesserung der rechtlichen und sozialen Situation von Prostituierten sowie der Schutz vor Ausbeutung und Gewalt stehen im Zentrum des neuen Positionspapiers „Prostituierte schützen und stärken“. Die Situation vieler Prostituierter ist verbesserungsbedürftig und braucht klar geregelte Rahmenbedingungen. Die rechtliche Lage für diejenigen, die mit Prostitution ihr Geld verdienen, wollen wir verbessern und sie vor Ausbeutung und Gewalt schützen. Eine notwendige Weiterentwicklung des Prostitutionsgesetzes sehen wir in einem Prostitutionsstättengesetz.

Prostitutionsstättengesetz

Damit sollen Prostitutionsstätten als Gewerbebetriebe reguliert werden. Die Kontrolle erfolgt über die Gewerbeämter, die jederzeit Zutritt zu den Prostitutionsstätten haben. Sie unterliegen einer Genehmigungspflicht. Das beinhaltet auch die Überprüfung der Bordellbetreibenden. Sie müssen einen Geschäftsplan vorlegen, dürfen menschenunwürdige Geschäftsmodelle nicht anbieten und soziale und hygienische Standards einhalten. Dazu gehört auch die Pflicht für Bordellbetreibende, Kondome in ihren Betrieben auszulegen und entsprechende Hinweisschilder deutlich anzubringen, um die Verhandlungsposition von Prostituierten für geschützten Geschlechtsverkehr zu stärken.

Beratung ausbauen

Einen Ausbau von Beratungsangeboten sehen wir als zentral an. Prostituierte müssen flächendeckend die Möglichkeit haben, niedrigschwellige mehrsprachige Beratungsangebote, wahrnehmen zu können. Aufsuchende Beratung vor Ort ist verstärkt nötig, die Informationen über die Rechtslage sowie gesundheitliche oder psychologische Hilfe vermittelt. Dies ist wichtig, um Prostituierte zu erreichen und ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte zu ermöglichen. Wir setzen dabei auf Angebote, nicht auf Verpflichtungen und Verbote, weil wir das für kontraproduktiv halten.

Weitere Maßnahmen

Flankierend soll das Einkommenssteuergesetz überarbeitet und Prostituierte in die Gruppe der sonstigen Selbständigen aufgenommen werden. Auch das sogenannten Vermieterprivileg nach §180a Abs. 2 Nummer 2 StGB soll fallen. VermieterInnen, die Prostituierte ausbeuten, sollen nicht durch eine geringere Strafandrohung rechtlich besser gestellt werden als Zuhälter. Wir müssen auch dringend an einem verbesserten Zugang zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung für selbständige Prostituierte arbeiten. Ein Instrument dafür ist die Bürgerversicherung.

Die Arbeitsbedingungen und Verdienstmöglichkeiten in der Prostitution sind sehr unterschiedlich. Sie reichen vom Escort-Service über die Wohnungs- oder Bordellprostitution bis hin zur Straßenprostitution. Die Grenzen zwischen legaler Prostitution und Ausbeutung in der Prostitution erscheinen oft fließend und machen es schwierig zu unterscheiden, wo selbstbestimmte Arbeit in der Prostitution beginnt und endet. Soziale Not und Drogenabhängigkeit schränken die Handlungsfreiheit und Autonomie von Menschen ein. Wenn wir über Prostitution in ihrer Bandbreite reden, dürfen wir über Armut nicht schweigen. Die Diskussion über den Umgang mit Prostitution muss die Unterschiede in der Art der Prostitution und Probleme von krimineller Ausbeutung, Abhängigkeiten, Zwang und Gewalt berücksichtigen. Es müssen politische Antworten für die gesamte Bandbreite gefunden werden.

Die Debatten zeigen immer wieder deutlich, dass verlässliche Daten und Informationen über Prostitution fehlen. Deshalb brauchen wir mehr quantitative und qualitative Studien. „Runde Tische Prostitution“ aus Nordrhein-Westfalen, Hessen oder Hamburg zeigen, dass ein Austausch aller Beteiligten zu sinnvollen Konzepten für die Situation vor Ort führt und Vorurteile abbaut.

Zwangsuntersuchungen, eine Kondompflicht, die Prostituierte kriminalisiert, oder eine Meldepflicht sind nicht sinnvoll, um Prostituierte zu schützen. Sie bergen die Gefahr, Prostituierte in die Illegalität zu drängen und sind zudem in der Praxis kaum umsetzbar.

Verbrechen Menschenhandel

Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist ein Verbrechen. Eine Gleichsetzung von Prostitution und Zwangsprostitution und Menschenhandel ist falsch. Wir fordern daher, dass endlich die Maßnahmen zum Schutz der Opfer von Menschenhandel umgesetzt werden:

  1. die EU-Richtlinie zum Menschenhandel,
  2. die EU-Opferschutzrichtlinie
  3. sowie die Europaratskonvention gegen Menschenhandel.