Rede zur „Künstlersozialversicherung am 03.07.2014

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Die Künstlersozialkasse ist in ihrer Ausgestaltung auf die ganz spezielle Arbeits- und Lebenssituation ihrer Mitglieder, die vor allem durch oft wechselnde Beschäftigungsformen und häufig geringe Einkommen geprägt ist, zugeschnitten. Hinzu kommt, dass der Anteil, der geringfügig Beschäftigten im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Ganz im Gegensatz zu dem Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Vor diesem Hintergrund ist die Künstlersozialversicherung eine Errungenschaft und ein existenzielles Instrument im Rahmen der sozialen Absicherung und Integration von selbständigen Kulturschaffenden in die bestehenden Sozialversicherungssysteme.

Unabdingbar für die Existenz dieser Solidargemeinschaft ist jedoch eine solide Finanzierungsgrundlage. Immerhin 30 Prozent der KSK-Kosten werden durch die Künstlersozialabgabe generiert. Wenn ein Großteil der abgabepflichtigen Unternehmen vorsätzlich oder unwissentlich ihrer Pflicht aber nicht nachkommt, gerät diese Solidargemeinschaft in eine Schieflage und bedroht die Stabilität der Künstlersozialversicherung in ihrer Gesamtheit.

Bündnis 90/Die Grünen begrüßt daher die nun vorliegende Gesetzeskonkretisierung zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatten wir uns für einen entsprechenden Gesetzentwurf ausgesprochen, der im letzten Moment durch die damalige Koalition aus CDU/CSU und FDP zurückgezogen wurde.

Die Unternehmen und VerwerterInnen tragen für die von ihnen beauftragten Kulturschaffenden eine arbeitgeberähnliche Verantwortung, der sie nachkommen müssen. Die Einbeziehung aller VerwerterInnen ist aus Gründen der Gerechtigkeit gegenüber allen Abgabepflicht-Zahlenden und den KünstlerInnen und PublizistInnen, die über die Künstlersozialkasse versichert sind, dringend geboten. Umfassende Kontrollen sind zur Herstellung dieser Gerechtigkeit ein wirkungsvolles, notwendiges und, mit Verlaub, auch ein ganz gängiges Steuerungsinstrument.

Die Überprüfung der Künstlersozialabgabe an die ohnehin durch die Rentenversicherung alle vier Jahre stattfindende ArbeitgeberInnenprüfung zu koppeln, ist ein sinnvoller Mechanismus. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings zu Lasten der BeitragszahlerInnen in der Rentenversicherung. Denn Mehreinnahmen ergeben sich für die Rentenversicherung aus der zusätzlichen Überprüfung nicht und ein Ausgleich der entstehenden Kosten sieht der Gesetzentwurf nicht vor. Hier besteht aus unserer Sicht Nachbesserungsbedarf.

Weiteren Diskussionsbedarf sehen wir auch bzgl. der Einführung eines Freibetrags von 450 € pro Jahr. Diese Neuregelung wird zwar auf der einen Seite besonders kleinere Unternehmen vor einem höheren Bürokratieaufwand schützen aber auf der anderen Seite auch eine Reduzierung der KSK-Einnahmen zur Folge haben. Wie erheblich diese Reduzierung letztlich ist, bedarf einer genauen Überprüfung. Ebenso die bestehende Geringfügigkeitsregelung von 3 abgabefreien Veranstaltungen pro Jahr – auch hier können die Einnahmeausfälle für die KSK, wenn es sich z.B. um besonders umfangreiche und kostenaufwändigen Veranstaltungen handelt, enorm sein. Eine Kombination beider Voraussetzung könnte daher eine sinnvolle Alternative sein.

Klar ist, der nun vorliegende Gesetzentwurf kann nur ein erster Schritt sein, hin zu einer zukunftssicheren Künstlersozialversicherung. Es gibt weitere strukturelle Probleme, die angegangen werden müssen. Nicht nur die Entwicklung des Beitragssatzes der KSK und die Höhe des Bundeszuschusses müssen wir hierbei im Blick haben. Es geht vor allem auch um die Akzeptanz der KSK in der Gesellschaft. Gerade vor dem Hintergrund, dass vielen Kulturschaffenden der Zutritt zur KSK verwehrt bleibt, ein großes Thema. Die Probleme, die wir im Bereich der sozialen und wirtschaftlichen Lage von Kulturschaffenden haben, sind zu Vielschichtig als das wir sie allein über eine Reform der Künstlersozialversicherung lösen könnten. Hier gibt es verschiedene Hebel und wir Grüne haben in der Vergangenheit hierzu bereits einige Vorschläge gemacht. Aber ohne das soziale Sicherungssystem der Künstlersozialversicherung lösen wir die Probleme schon gar nicht.