Bundesregierung zaudert bei Umsetzung der Istanbul-Konvention

Zum morgigen Inkrafttreten der Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Es kann nicht sein, dass Deutschland sich der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention entzieht, nur weil Bundesjustizminister Maas keinen Handlungsbedarf sieht. Zwar hat Deutschland das Abkommen unterzeichnet, die Gesetzeslage im deutschen Strafrecht entspricht jedoch nicht den Anforderungen der unterzeichneten Konvention.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, den Artikel 36 der Istanbul-Konvention jetzt ohne Wenn und Aber umzusetzen. Der betreffende § 177 im Strafgesetzbuch muss so geändert werden, dass alle nicht-einverständlichen sexuellen Handlungen unter Strafe gestellt werden. Zudem brauchen wir eine bessere Datenlage sowie wissenschaftliche Untersuchungen zu sexueller Gewalt und Vergewaltigung.

Einen umfassenden Schutz von Frauen vor Gewalt ernst zu nehmen bedeutet, das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung umfassend zu schützen. Die Freiheit der Person, über Zeitpunkt, Form und Partner bzw. Partnerin sexueller Betätigung selbst entscheiden zu können, muss daher entsprechend den Anforderungen der Europarat-Konvention angepasst werden.