Weibliche Genitalverstümmelung weltweit ächten

Zum Internationalen Tag „Null Toleranz gegen weibliche Genitalverstümmelung“ erklären Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik und Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Die weibliche Beschneidung stellt eine schwere Menschenrechtsverletzung dar. Die betroffenen Mädchen und Frauen erleiden seelische und körperliche Schäden. Viele von ihnen sind traumatisiert, einige sterben infolge des Eingriffs.

Laut Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind weltweit 140 Millionen Mädchen, Frauen und sogar Säuglinge Opfer von Genitalverstümmelung. Die Praxis ist in 28 Staaten Afrikas, aber auch in einigen arabischen und asiatischen Staaten, verbreitet. Nach Schätzungen sind in den nächsten 15 Jahren weitere 86 Millionen Mädchen und Frauen hiervon bedroht.Wir fordern die Bundesregierung auf, zusammen mit der internationalen Gemeinschaft auf die Regierungen in den betroffenen Ländern einzuwirken, verstärkt gegen diese grausame Praktik vorzugehen.

Seit Juni 2013 ist in Deutschland die weibliche Genitalverstümmelung ausdrücklich im Strafgesetzbuch geregelt. Deutschland setzt damit ein eindeutiges Signal: In unserem Land ist die weibliche Genitalverstümmelung ein Verbrechen. Neben der gesetzlichen Regelung sollte es für die betroffenen Frauen und Mädchen und ihre Familien bundesweit mehr Beratungsstellen geben. Flächendeckend sollten Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie die Polizei in ihrer Ausbildung zum Thema geschult werden.