„Nein heißt Nein“ wird endlich Gesetz

Heute hat der Bundestag die umfassende Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet. Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ wird im neu gefassten § 177 StGB endlich umgesetzt. Das bedeutet, dass ein für den Täter erkennbares „Nein“ – egal ob es verbal oder konkludent (durch schlüssiges Verhalten) vom Opfer zum Ausdruck gebracht wird – für eine Bestrafung ausreicht. Das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung muss nicht mehr aktiv verteidigt werden. Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung ist strafbar. Damit werden endlich gravierende Schutzlücken im bisherigen Sexualstrafrecht geschlossen und die Vorgaben der EU-Istanbul-Konvention umgesetzt. Das ist ein Meilenstein für Frauen im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und für sexuelle Selbstbestimmung.

Doch bis dahin war es ein weiter Weg. Ohne den unablässigen Druck der Frauenverbände, allen voran der bff mit seiner bedrückenden Fallsammlung, dem Deutschen Juristinnenbund, Terre des Femmes oder dem Deutschen Frauenrat wäre diese Reform sicherlich nicht möglich gewesen. Die grüne Bundestagsfraktion hatte hierauf als Erste bereits im Sommer 2014 mit einem Antrag reagiert und im Juli 2015 einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, der die „Nein heißt Nein Lösung“ konsequent umsetzt. Der Entwurf wurde jedoch von Union und SPD abgelehnt.

Die Koalition hat sich nun endlich dazu durchgerungen, diesen überfälligen Schritt zu gehen. Neben dem „Nein heißt Nein“ beinhaltet die Reform auch, dass es jetzt eine Regelung zur Strafbarkeit der sexuellen Belästigung im § 184 i StGB geben wird. Damit ist klar, Grapschen und Antatschen sind nun kein Kavaliersdelikt mehr, das von den Gerichten nach dem alten Recht kaum angemessen bestraft werden konnte. Frauen müssen diese sexuellen Übergriffe jetzt nicht mehr hinnehmen. Deshalb haben wir den §§ 177 und 184 i im StGB heute zugestimmt.

Leider wurde auf Betreiben der Union im Hinblick auf die Ereignisse in Köln der Tatbestand „Straftaten aus Gruppen“ im § 184 j StGB eingefügt, den wir klar ablehnen. Hierbei handelt es sich um reine Symbolgesetzgebung, weil das Schuldprinzip in verfassungswidriger Weise ohne Not außer Kraft gesetzt wird. Denn beim Zusammenwirken von Personen gelten ohnehin die Regelungen der Mittäterschaft und Teilnahme. Darüber hinaus sind die Verschärfungen der Ausweisungsregelungen durch die Übernahme der Änderungen des Sexualstrafrechts ins Ausländerrecht als kritisch anzusehen.

Das Strafrecht allein kann jedoch das Problem der sexualisierten Gewalt nicht lösen. Wir brauchen zusätzlich bestmöglichen Opferschutz. Das ist eine lange bestehende grüne Forderung! Dazu gehören eine qualifizierte Notfallversorgung inklusive anonymer Spurensicherung und der „Pille danach“ sowie gut ausgestattete Beratungsstellen und eine geschulte Polizei und Staatsanwaltschaft. Und wir brauchen eine gesellschaftliche Debatte über Sexismus und sexualisierte Gewalt. Sexismus und sexualisierte Gewalt müssen immer und überall geächtet werden.

Die heute beschlossene Reform des Sexualstrafrechts trägt sicherlich dazu bei, dass die sexuelle Selbstbestimmung in der Gesellschaft einen neuen Stellenwert erfährt. Es ist wichtig, dass diese Tür heute aufgestoßen wurde.

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