Anhörung zum Prostituiertenschutzgesetz im Bundestag

Zur Anhörung des Ausschusses für Frauen, Familie, Senioren und Jugend zum „Gesetzentwurf zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ der Bundesregierung, erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik der grünen Bundestagfraktion:

In der Anhörung bestand Einverständnis zwischen den Sachverständigen darüber, dass eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes (ProstG) mit dem Ziel, Prostituierte wirksam vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen, notwendig ist. Unterschiedlich wird jedoch der Weg dahin gesehen. Wenige plädierten für restriktive Maßnahmen, die Mehrheit der Sachverständigen, lehnte die verpflichtende Maßnahme gegenüber Prostituierten eindeutig ab. Darunter fällt die Anmeldepflicht, die Prostituierten keinen Schutz bieten wird, wie auch die verpflichtende Gesundheitsberatung. Beide Punkte wurde in den Stellungnahmen, als auch in der Anhörung von Fachleuten aus juristischer, medizinischer, behördlicher, beratender und polizeilicher Perspektive kritisiert und als kontraproduktiv bezeichnet. Diese Verpflichtungen haben die Schutzlosigkeit derer zu Folge, die eigentlich geschützt werden sollen.

Auf die Aussagen der Leiterin des „Runden Tisch Prostitution NRW“ Claudia Zimmermann-Schwartz Bezug nehmend, lässt sich das oberste Ziel, den in der Prostitution tätigen Menschen zu mehr Schutz zu verhelfen nur dann erreichen, wenn die Komplexität des Bereiches Prostitution anerkannt wird und spezifische Angebote zur Unterstützung geschaffen werden. Es wurde empfohlen Erkenntnisse aus Wissenschaft und Praxis zusammenzutragen und an dem Erfolg bestehender freiwilliger und anonymer Beratung festzuhalten und diese nicht durch eine behördliche Zwangsberatung zu ersetzen.

Die Einführung einer Genehmigungspflicht für Prostitutionsgewerbe, wurde grundsätzlich begrüßt. Bedenken wurde in einzelnen Punkten geäußert, beispielsweise von Prof. Dr. Maria Wersig vom deutschen Juristinnenbund, die für eine Kleinstbetriebsklausel plädierte. Regelungen dürften sich nicht existenzvernichtend für kleine Prostitutionsgewerbe auswirken, die oft gute Bedingungen für Prostituierte aufweisen.