Rede zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren!

Das Sexualstrafrecht wurde vor knapp 20 Jahren zum letzten Mal reformiert. Dass es wieder auf der Agenda steht, ist zwingend notwendig, nicht nur deshalb, weil sexualisierte Gewalt gegen Frauen durch die furchtbaren Ereignisse in der Silvesternacht in Köln jetzt wieder ins Scheinwerferlicht gerückt ist. Nein, es geht darum, dass der aktuelle § 177 StGB gravierende Schutzlücken für die Betroffenen aufweist.

Ich will Ihnen drei Beispiele nennen: Es geht um die Mutter, die aus Angst um ihre im Nebenzimmer schlafenden Kinder keine Gegenwehr leistet, es geht um das Opfer, das sich aus Angst vor schweren Verletzungen nicht wehrt, und es geht um Überraschungsfälle, in denen die Frau im Schlaf überrumpelt wird und sich deshalb nicht genug wehren kann. In all diesen Fällen wurden die Täter nicht angeklagt oder verurteilt, weil sich die Opfer nicht aktiv gewehrt haben. Es waren Sie, Herr Minister Maas, der lange zögerte und lange keinen Handlungsbedarf sah – so viel zu dieser Wahrheit –, und anschließend blockierte das Bundeskanzleramt. Ich will Ihnen ganz klar sagen: Ohne den Druck der Frauenverbände, allen voran der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe mit seiner bedrückenden Fallsammlung, ohne den Deutschen Juristinnenbund, Terre des Femmes und den Deutschen Frauenrat würden wir heute nicht über die dringend notwendige Schließung von Schutzlücken bei Vergewaltigung und sexueller Nötigung debattieren.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD)

Aber worum geht es hier im Kern? Es geht schlicht und einfach darum, dass im geltenden Recht die sexuelle Selbstbestimmung nicht an sich als schützenswert angesehen wird, anders als übrigens das Eigentum. Vielmehr – das ist der Unterschied – muss das Opfer sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigen, es muss sich wehren. Sie haben inzwischen eingesehen, Herr Minister, dass das nicht sachgerecht ist; aber es fruchtet bei Ihnen nicht. Das Problem an Ihrem vorgelegten Gesetzentwurf ist: Er geht definitiv nicht weit genug. Sie bleiben hier auf halber Strecke stehen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Sie wollen einige Schutzlücken schließen; das ist gut. Aber was Sie nicht ändern, ist, dass Sie weiter auf die Frage abstellen, ob oder warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Grundsätzlich reicht es Ihnen nicht aus, wenn das Opfer Nein sagt und der Täter das auch versteht. Das machen Sie in Ihrem Gesetzentwurf deutlich. Damit – das sage ich in aller Deutlichkeit – wird das Rechtsgut auf sexuelle Selbstbestimmung weder ausnahmslos geschützt noch alle Schutzlücken geschlossen. Das reicht nicht; das ist zu wenig.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der LINKEN)

Ich benenne jetzt einmal sehr deutlich, was Sie da machen, Herr Minister: Sie halten so an tradierten Denkmustern von weiblicher Verfügbarkeit und der Irrelevanz weiblicher Willensäußerungen fest. Ihnen reichen die Aussage der Frau und ihr geäußerter Wille eben nicht aus. Den stellen Sie weiter in Zweifel. Deshalb frage ich: Wem nutzt diese Reform? Den Frauen jedenfalls nicht, und darum ist Ihr Vorschlag inakzeptabel.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch die bei Sexualdelikten in der Regel schwierige Beweisführung darf den Gesetzgeber doch nicht von seiner Pflicht entbinden, die Unantastbarkeit der sexuellen Selbstbestimmung im Gesetz festzuschreiben. Das hätte ich von Ihnen erwartet.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN)

Also: Warum schaffen Sie nicht endlich ein modernes Sexualstrafrecht mit einem glasklaren „Nein heißt nein“, ohne Wenn und Aber? Jede sexuelle Handlung, auch das Begrapschen, wäre gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person strafbar. Damit würde die Istanbul-Konvention umgesetzt und der längst überfällige Paradigmenwechsel vollzogen. Gesellschaftlich, meine ich, sind wir da schon weiter, meine Damen und Herren. Ihnen liegen gute Vorschläge vor, Herr Minister. Meine Fraktion hat einen Gesetzentwurf mit dem Grundsatz „Nein heißt nein“ vorgelegt, die Linke hat heute nachgezogen. Ich appelliere an Sie alle, liebe Kolleginnen und Kollegen in den Regierungsfraktionen – einige von Ihnen, wie gerade die Kollegin Winkelmeier-Becker, haben sich ja schon entsprechend geäußert –: Lassen Sie uns dieses Flickwerk beheben und den Grundsatz „Nein heißt nein“ umsetzen.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Karin Maag [CDU/ CSU])

Die Frauenverbände fordern dazu auf, und es kommt auch Unterstützung aus den Ländern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es gibt jetzt die Chance auf eine umfassende und wichtige Reform.Schieben wir sie nicht auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Um potenzielle Opfer zu schützen, braucht es mehr als ein Flickwerk.
Vielen Dank.

(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)