Sexualstrafrecht: Nein heißt Nein – ohne Wenn und Aber

Zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts erklären Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf ist halbherzig. Deren Entwurf zielt noch immer darauf, ob und warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Auf den Widerstand darf es aber gerade nicht mehr ankommen. Ein „Nein“ des Opfers muss zur Begründung eines Sexualdelikts ausreichen.

Bundesjustizminister Maas traut sich mit seinem Vorschlag nicht an den Kerntatbestand des sexuellen Missbrauchs (Paragraf 177 Strafgesetzbuch) heran. Er schlägt eine Einzelfalllösung vor, die weder umfassenden Opferschutz gewährleistet, noch den internationalen Vorgaben der Istanbul-Konvention genügt.

Dass es auch anders geht, zeigen wir mit unserem Gesetzentwurf zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung, den wir bereits vergangenes Jahr in den Bundestag eingebracht haben.

Danach ist wegen sexueller Misshandlung zu bestrafen, „wer sexuelle Handlungen an einer anderen Person vornimmt und dabei die Arg- oder Wehrlosigkeit des Opfers ausnutzt oder der entgegenstehende Wille des Opfers erkennbar zum Ausdruck gebracht worden ist.“ Mit diesem neuen Tatbestand wären alle strafwürdigen Fälle nicht einverständlicher sexueller Handlungen erfasst.

Seit Monaten verweigert uns die große Koalition einen Termin für die öffentliche Anhörung im Bundestag zu unserem Gesetzentwurf. Damit boykottiert sie nicht nur die parlamentarische Beratung unseres Gesetzentwurfs, sondern sie verhindert auch die Ratifikation der Istanbul-Konvention in Deutschland.