Gesetz zur Lohngerechtigkeit ist nur ein erster Schritt

Zum Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit erklären Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für ArbeitnehmerInnenrechte und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Das angekündigte Gesetz für mehr Lohngleichheit ist ein erster Schritt, der nicht weit genug geht. Mehr Transparenz in Betrieben ab 500 Beschäftigten ist zu wenig. Denn Entgeltungleichheit ist nicht allein das Problem mittlerer und großer Unternehmen. Vor allem vergisst Frau Schwesig, dass das Recht auf Entgeltgleichheit für alle Frauen gilt.

Verbindlichkeit geht vor Freiwilligkeit. Nur eine verbindliche Überprüfung aller Lohnstrukturen und Tarifverträge beendet die ungerechte Bezahlung von Frauen. Natürlich müssen festgestellte Entgeltdiskriminierungen konsequent beseitigt werden. Notwendig ist ein wirksames Gesetz und kein zahnloser Tiger.

Es ist nicht akzeptabel, dass sich Frauen – wie im Schwesig-Entwurf – weiterhin alleine gegen unfaire Bezahlung über den individuellen Klageweg vor Arbeitsgerichten wehren müssen. Das wird wenig ändern, denn viele Frauen fürchten betriebliche Konsequenzen, falls sie den Klageweg bestreiten. Deswegen fordern wir ein Verbandsklagerecht, beispielsweise für Gewerkschaften. Damit könnten die Verbände stellvertretend für die Beschäftigten klagen und endlich wirkungsvoll die Entgeltgleichheit in Betrieben durchsetzen.

Wenn Kritiker, wie der BDA, das geplante Gesetz als Bürokratiemonster bezeichnen, vergessen sie, dass das Recht auf Entgeltgleichheit im Grundgesetz verankert ist und eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste. Außerdem gilt: Entgeltgleichheit ist keine Verhandlungssache und Entgeltdiskriminierung ist auch kein individuelles Problem der Frauen, sondern ein gesellschaftliches Problem.