Kulturgutschutzgesetz: längst überfällig

Zu der Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts im Bundeskabinett erklärt Ulle Schauws, Sprecherin für Kulturpolitik:

Die Neuregelung des Kulturgutschutzrechts war längst überfällig. Vor allem bessere Einfuhrkontrollen sind notwendig, damit der illegale Handel mit internationalen Raubgütern endlich erschwert und gesellschaftlich geächtet wird.

Ebenso notwendig ist die Abschaffung des Listenprinzips, damit Ursprungsländer geraubte Kulturgüter zurückbekommen. Deutschland muss hier seiner völkerrechtlichen Verantwortung nachkommen.

Neue Ausfuhrregelungen sind ebenfalls erforderlich, damit national wertvolles Kulturgut besser geschützt wird. Eine verantwortungsvolle Kulturpolitik hat den Auftrag, bedeutende Kulturgüter zu erhalten und dauerhaft der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Kulturstaatsministerin Grütters hätte allerdings gut daran getan, rechtzeitig zu kommunizieren, was unter „national wertvollem Kulturgut“ im 21. Jahrhundert eigentlich zu verstehen ist. Das hätte Missverständnisse vermieden und für mehr Klarheit gesorgt.

Jetzt muss der Gesetzgebungsprozess zügig vorangetrieben werden, damit Deutschland endlich ein modernes Kulturgutschutzgesetz bekommt.