Wo Schutz drauf steht, muss Schutz drin sein

Zwischenruf zum geplanten Prostitutionsschutzgesetz

Eine weitere Regulierung des Prostitutionsgewerbes ist erforderlich und sinnvoll. Zentral sollten der Schutz und die Stärkung von Prostituierten sein. Doch der Gesetzentwurf von Ministerin Schwesig setzt andere Schwerpunkte. Er fokussiert vor allem Repression und Stigmatisierung und kann im schlimmsten Fall Prostituierte in die Illegalität drängen. Er schafft kein Vertrauen in den Staat. Wichtige Beratungsangebote, die auf Freiwilligkeit beruhend wirksame Hilfe anbieten könnten, fehlen.

In einem gemeinsamen Papier mit den grünen Frauenministerinnen Barbara Steffens (NRW), Irene Alt (Rheinland Pfalz), Katharina Fegebank (Hamburg) und Anja Stahmann (Bremen) und mir als frauenpolitischer Sprecherin im Bundestag richtet sich unsere Kritik gegen einen Gesetzentwurf, der nicht im Sinne einer Verbesserung für Prostituierte geschrieben wurde. Statt die Rechte und den Schutz der Prostituierten zu stärken, wird auf Druck und Zwang gesetzt.

Erst letzte Woche haben Frauenrat, Juristinnenbund, Diakonie, Aidshilfe und Beratungsstellen in einer Pressekonferenz den Gesetzentwurf kritisiert und abgelehnt. Die Anmeldepflicht für Prostituierte, die Pflicht zur jährlichen gesundheitlicher Beratung – all dies ist nicht geeignet, Menschen in der Sexarbeit zu stärken. Die Kondompflicht ist bestenfalls Symbolpolitik. Die Maßnahmen tragen zu Ausgrenzung und Stigmatisierung bei und erschweren den Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Die geplante Erlaubnispflicht und die Auflistung der Pflichten von Bordellbetreibenden halten wir für geeignet.

Die vom Familienministerium genannten Kosten sind zu niedrig angesetzt. Insgesamt handelt es sich um ein teures und bürokratisches Gesetz, das den Aufbau ganz neuer Behördenzweige in Ländern und Kommunen erfordert. Die Länder sollen die verpflichtenden Gesundheitsberatungen für die Sexarbeiterinnen durchführen und werden finanziell durch das Gesetz belastet.

Bundesgesetze mit Pflichten der Länder zur Erbringung von derartigen Dienstleistungen bedürfen, anders als es das BMFSFJ plant, der Zustimmung des Bundesrates. In einer Umfrage des Tagesspiegels vom 22.09.2015 äußerten sich sieben Länder klar gegen den Entwurf, fünf wären dafür und drei sind noch unentschieden. Mit grüner Stimme setzen wir uns auf Bundes- und Länderebene für eine Verbesserung des Gesetzvorhabens im Sinne einer Stärkung der Prostituierten ein.

Das erwähnte Papier findet ihr hier: Wo Schutz drauf steht-grüne Position