„Nein heißt Nein“ – auch ohne Kanzleramt

Zur Blockade der Reform des Sexualstrafrechts durch das Bundeskanzleramt erklären Katja Keul,Sprecherin für Rechtspolitik, und Ulle Schauws, Sprecherin für Frauenpolitik:

Die Bundeskanzlerin verweigert den Opfern sexueller Übergriffe notwendigen Schutz. Der gesamte Bundestag hat mittlerweile den Änderungsbedarf erkannt und will die EU-Vorgaben in der Istanbul-Konvention umsetzen, nach der nicht-einverständliche sexuelle Handlungen unter Strafe zu stellen sind. Die Rechtsprechung hat deutliche Schutzlücken aufgezeigt, die Änderungen im Strafgesetzbuch unumgänglich machen.

Nach dem Debakel um die Vorratsdatenspeicherung muss Justizminister Maas jetzt seine Durchsetzungsfähigkeit beweisen und die notwendigen Reformen des Vergewaltigungstatbestandes durchsetzen. Er sollte die Zeit bis zum Ende der Querelen mit dem Kanzleramt nutzen und Verbesserungen an seinem Gesetzentwurf vornehmen. Denn die jetzige Vorlage aus dem Justizministerium greift viel zu kurz. Nach dem Entwurf muss im Strafverfahren bewiesen werden, dass das Opfer ein empfindliches Übel zu befürchten hatte, wenn es Widerstand geleistet hätte. Auf eine Widerstandsleistung des Opfers gegenüber dem Täter darf es aber gar nicht ankommen.

Wir haben einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem die aufgetretenen Schutzlücken im Vergewaltigungsrecht konsequent geschlossen werden. Derjenige, der sich über ein ausdrücklich geäußertes „Nein“ hinwegsetzt und gegen den Willen der anderen Person sexuelle Handlungen vornimmt, macht sich strafbar. Mit unserem Gesetzentwurf wird die Istanbul-Konvention umfassend umgesetzt.

Hier finden Sie den Gesetzentwurf „Änderung des Strafgesetzbuches zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung“ der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.