TTIP bedroht die kulturelle Vielfalt

Zu den möglichen Auswirkungen von TTIP auf den Kulturbereich hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ein Gutachten bei Prof. Dr. Hans-Georg Dederer, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht, Völkerrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität Passau in Auftrag gegeben.
Ulle Schauws, kulturpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion, zieht ein erstes Fazit und sagt:„Frau Grütters formuliert ein unrealistisches Ziel, indem sie so tut als ließe sich eine Ausnahmeregel für kulturelle Güter erreichen. Damit setzt sie die kulturelle Vielfalt am Ende ganz aufs Spiel. Klar ist doch: die Verhandlungstrategie der USA lässt eine Ausnahme überhaupt nicht zu.“
Die Ergebnisse des Gutachtens hier in der Zusammenfassung:

Die USA und die EU haben unterschiedliche Interessen.

Das Gutachten zeigt: TTIP könnte die kulturelle Vielfalt in Deutschland und Europa bedrohen.Anders als bei CETA, dem Abkommen mit Kanada, wo ein „Interessengleichklang“ zwischen Kanada und der EU besteht, was den Schutz und die Förderung kultureller Vielfalt angeht, ist bei TTIP mit einer „Gegenläufigkeit der Interessen“ zwischen den USA und der EU zu rechnen.

Insofern kann CETA, das Freihandelsabkommen zwischen Kanada und Europa, kaum als Vorbild für die Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen Handelsliberalisierung und kultureller Vielfalt für TTIP dienen. Vielmehr drohe gerade in Zeiten der Digitalisierung, laut Prof. Dr. Dederer, durch die in TTIP vorgesehene Handelsliberalisierung eine Verödung der kulturellen Vielfalt.

Hiervon betroffen sei vor allem der Sektor der Audiovisuellen Güter und Dienstleistungen – also Film, Funk und Fernsehen – analog und digital. Es scheine durchaus plausibel, dass nationale Kulturindustrien ganz oder teilweise vor allem durch US-amerikanische Kulturindustrien verdrängt werden könnten.

TTIP darf nicht über der UNESCO-Konvention „Kulturelle Vielfalt“ stehen.

Der Gutachter hält es für sehr unwahrscheinlich, dass die UNESCO-Konvention über den „Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen“ in die Präambel oder den Vertragstext von TTIP aufgenommen würden. Denn die USA seien der bedeutendste Gegner der UNESCO-Konvention gewesen.

Die Konvention ist für die EU bei den TTIP-Verhandlungen nicht bedeutungslos. Die EU bleibt im Zuge der TTIP-Verhandlungen an die UNESCO-Konvention gebunden. Völkervertragliches Welthandelsrecht wie TTIP darf sich nicht als höherrangiges Recht gegen die UNESCO-Konvention durchsetzen. Als Unterzeichner der UNESCO-Konvention sind die Mitgliedsstaaten der EU der Konvention verpflichtet, selbst wenn die USA sie ablehnen.

Bundesregierung formuliert unrealistische Verhandlungsziele

Nichts desto trotz zeigt sich vor diesem Hintergrund, dass das von Seiten der Bunderegierung durch Kulturstaatsministerin Monika Grütters immer wieder betonte Verhandlungsziel einer „Generalklausel zum Schutz von Kultur und Medien“ unter diesen Vorzeichen im Zuge der laufenden Verhandlungen unrealistisch ist. Schließlich gehöre es zum grundlegenden Ansatz der USA, den kulturellen Sektor von völkervertraglichen Handelsliberalisierungen nur in eher engen Grenzen auszunehmen, so Prof. Dr. Dederer in seinem Gutachten. Vor allem im Bereich digitaler audiovisueller Produkte werde daher mit prinzipiellem Widerstand der USA gegen eine „kulturelle Ausnahme“ zu rechnen sein.

Die Bundesregierung streut der Öffentlichkeit Sand in die Augen.

Sie muss sich fragen lassen, warum alternative Lösungsansätze – wie zum Beispiel der „right to regulate“-Ansatz – in ihren Plänen für die TTIP-Verhandlungen keine Rolle spielt. In CETA finde dieses „Regulierungsrecht“ ausdrücklich Erwähnung.

Der Negativlisten-Ansatz bedroht den politischen Handlungsspielraum

Zudem bedrohe der Negativlisten-Ansatz den politischen Handlungsspielraum der europäischen und nationalen Politik. Der Negativlisten-Ansatz besagt: Alles, was nicht verhandelt worden ist, wird automatisch Teil des TTIP-Abkommens. Bei früheren Abkommen war immer nur das Gegenstand der Abkommen, das auch ausdrücklich verhandelt worden war (Positivlisten-Ansatz).

Vor dem Hintergrund des mit hohem Tempo fortschreitenden technologischen Wandels im audiovisuellen Sektor schränke der Negativlisten-Ansatz die Möglichkeiten der Vertragsparteien der UNESCO-Konvention, Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung der kulturellen Vielfalt zu ergreifen, im Grundsatz bedeutsam ein.

Daher fordern wir einen Neustart der TTIP-Verhandlungen, bei dem im Sinne der kulturellen Vielfalt dann unbedingt mit Positivlisten gearbeitet werden muss.