Hebammen: Versorgungsstrukturen insgesamt stärken

Zum geplanten Regressverzicht der Kranken- und Pflegekassen gegenüber freiberuflichen Hebammen im Versorgungsstärkungsgesetz erklären Elisabeth Scharfenberg, Mitglied im Gesundheitsausschuss und Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin:

Heute beschließt das Kabinett das Versorgungsstärkungsgesetz. Darin findet sich ein Angebot an die freiberuflichen Hebammen, die in den vergangenen Jahren hohen Steigerungen ihrer Haftpflichtprämien hinnehmen mussten. Die Kosten der Versicherung sollen dadurch begrenzt werden, dass die Kranken- und Pflegekassen sich ihre Ausgaben für Geburtsschäden nicht mehr von den Versicherungen der Hebammen zurückholen können. Das ist ein erster Schritt zu mehr Sicherheit für die Hebammen. Allerdings ist er bei weitem nicht ausreichend. Denn auch die angestellten Hebammen sind teilweise nicht vollständig über die Krankenhäuser versichert. Auch für viele Gynäkologinnen und Gynäkologen steigen die Versicherungsprämien rapide.

Eine Regelung zugunsten einer kleinen Teilgruppe ist keine Lösung für alle Hebammen und die werdenden Eltern. Sie wird vielmehr zu Verwerfungen zwischen den Gesundheitsberufen führen. Das Problem der steigenden Haftpflichtprämien wird so nicht gelöst.

Oberstes Ziel muss die Erhaltung der Wahlfreiheit der werdenden Mütter und Eltern sein, wo und wie sie ihr Kind gebären möchten. Zur Wahlfreiheit gehören freiberufliche Hebammen wie Beleghebammen, Gynäkologinnen und Gynäkologen.

Langfristig plädieren wir für eine Lösung für alle Gesundheitsberufe, denn sie alle kämpfen mit steigenden Haftpflichtprämien. Eine gemeinsame Lösung würde den Topf vergrößern, in den eingezahlt und aus dem ausgezahlt wird. Risiken wären besser kalkulierbar, da einzelne, sehr teure Fälle nicht so ins Gewicht fielen. Eine Haftpflichtversicherung für alle Gesundheitsberufe sollte ähnlich wie die Unfallversicherung organisiert werden. Die Beiträge würden nach Risiken, aber auch nach sozialer Leistungsfähigkeit gestaffelt, und es gäbe eine starke Orientierung auf die Vermeidung von Schäden. Die Bundesregierung sollte prüfen, wie eine solche nachhaltige und sichere Lösung umzusetzen wäre.