Frauenquote: Trippelschrittchen statt Meilenstein

Zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Frauenquote erklären Ulle Schauws,Sprecherin für Frauenpolitik, und Renate Künast, Vorsitzende des Ausschusses für Recht und Verbrauchschutz:

Gut ist, dass endlich eine Frauenquote kommt. Gut ist, dass sich die Union, die bis zuletzt mit allen Mitteln versucht hat, die Quote zu verhindern, nicht durchgesetzt hat. Leider bringt diese Quote die Frauen aber höchstens an den Startblock. Von der Zielgeraden sind sie noch weit entfernt. Denn diese Quote ist nicht mehr als ein Quötchen. Von der im Koalitionsvertrag groß angekündigten gezielten Gleichstellungspolitik ist nicht mehr viel übrig geblieben.

Leider hat die Blockadehaltung der Union bei der Frauenquote vieles ausgebremst. Bei den Aufsichtsräten gilt sie erstens ab 2016, zweitens nur für sowohl voll mitbestimmte als auch börsennotierte Unternehmen und drittens nur für Neubesetzungen. Das betrifft gerade mal 100 Großunternehmen. Das ist allerhöchstens ein Trippelschrittchen aber kein Meilenstein für die Frauen. Wir fordern eine Quote von 40 Prozent für börsennotierte und mitbestimmungspflichtige Unternehmen. Das betrifft 3500 Unternehmen.

Zudem wurde die Flexiquote für weitere 3500 Unternehmen – diese dürfen selbst festlegen, wie viele Frauen sie in Führungspositionen haben wollen – nochmals abgeschwächt. Jetzt darf die festgelegte Zielgröße von 30 Prozent sogar unterschritten werden. Die Frist zur Erreichung dieser Ziele wurde von drei auf fünf Jahre verlängert.

Aber auch in den beiden anderen Teilen des Gesetzes wurde die Chance auf eine Beschleunigung der Gleichstellung vertan. Der Anwendungsbereich des Bundesgremienbesetzungsgesetzes wurde weiter eingeschränkt. Der Bundesrechnungshof, die Deutsche Welle oder die Bundesunmittelbaren Krankenkassen wurden herausgenommen. Die Unternehmen, an denen der Bund eine Beteiligung von über 50Prozent hält, unterliegen nicht mehr unmittelbar der Quote.

Die Neufassung des Bundesgleichstellungsgesetzes hätte die Rolle des öffentlichen Diensts als Schrittmacher für Gleichstellung fördern können. Stattdessen sind viele Verschlechterungen zu finden. Herausgefallen sind zum Beispiel öffentliche Unternehmen und Sondervermögen des Bundes sowie Tochterunternehmen. Im Gleichstellungsplan muss jetzt nicht mehr festgelegt werden, wie die Benachteiligung von Frauen beseitigt wird. Hinzu kommen diverse Einschränkungen der Rechte der Gleichstellungsbeauftragten.

Dass sich die Koalition bereits bei diesen kleinen Veränderungen in Richtung Gleichstellung derartig schwer getan hat, lässt für weitere gleichstellungspolitische Initiativen, wie z.B. die Entgeltgleichheit bei Frauen und Männern nicht viel erwarten.

Unseren Gesetzentwurf finden Sie hier.